Ausländische Kinder und Jugendliche können fortan wieder Bildungseinrichtungen in Sachsen besuchen. Ein entsprechender Passus in der Allgemeinverfügung für den Kita- und Schulbetrieb, wonach Personen aus ausländischen Risikogebieten ohne zweiwöchige Quarantäne oder negativen Corona-Test hiesige Kitas und Schulen nicht besuchen dürfen, ist gestrichen worden. Die neue Regelung gilt ab dem 5. November. Damit ist der reibungslose Grenzverkehr für polnische und tschechische Kinder und Jugendliche ab sofort wieder möglich.

Die aufgehobenen Regelungen betreffen Personen, die aus Staaten oder Regionen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland einreisen, für welche ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit SARS-CoV-2 besteht. Sonderregelungen für diesen Personenkreis sind im Rahmen der Allgemeinverfügung nun nicht mehr erforderlich. Damit gilt die Sächsische Corona-Quarantäne-Verordnung vom 30. Oktober 2020, in der die Einreise aus Risikogebieten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland für alle Lebensbereiche geregelt ist.

Somit können Schülerinnen und Schüler aus den Nachbarstaaten Sachsens ihre Schulen wieder besuchen. Betroffen sind 82 Schüler aus Polen und 128 aus Tschechien. Ebenso erhalten Kinder aus den Nachbarstaaten, welche die Kindertagesbetreuung in sächsischen Einrichtungen besuchen, die Möglichkeit, ihre gewohnten Angebote der sozialpädagogischen Bildung, Erziehung und Betreuung wahrzunehmen.

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