Der Landkreis Leipzig hat per Allgemeinverfügung eine Quarantäne für den Personenkreis um die Grundschule Partenstein und Schulhort angeordnet. Hintergrund für diese Maßnahme ist die Erkrankung von mehreren positiv getesteten Personen.

Da diese über mehrere Klassen und Klassenstufen hinweg Kontakte hatten, war es leider nicht mehr möglich, die Anordnung für einen kleineren Kreis zu treffen. Daher musste heute über eine Allgemeinverfügung die Quarantäne für die Schüler und Lehrer der Grundschule Parthenstein und die Erzieher des Schulhortes Parthenstein angeordnet werden.

Vom 12. – 20.11.2020 müssen sich alle Schüler, Lehrer, Horterzieher, Praktikanten und Schulbegleiter der Grundschule Parthenstein und des dazugehörigen Schulhortes der Gemeinde Parthenstein häuslich absondern. Es ist ihnen nicht erlaubt, Besuch von Personen zu empfangen, die nicht im Haushalt leben. Kontakte innerhalb des Haushaltes sind zu minimieren.

Personen ist zweimal täglich die Körpertemperatur zu messen und schriftlich zu dokumentieren sowie auf Krankheitssymptome, insbesondere das Auftreten von Atemwegssymptomatik und Fieber zu achten.

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