Das Aktionsnetzwerk „Leipzig nimmt Platz“ fordert im Nachgang des Demonstrationsgeschehens am 21. November den Ordnungsbürgermeister auf, auf die Ausstellung der angedrohten, aber den Prinzipien der Gleichbehandlung sowie der Verhältnismäßigkeit widersprechenden Bußgeldbescheide zu verzichten.

Am 21. November fanden in Leipzig widerrechtliche Aufzüge der Querdenken-Anhänger/-innen und Nazis verschiedener Spektren statt. Das bestehende Verbot von Aufzügen (statt ortsfester Kundgebung) wurde überhaupt nicht beachtet. Genauso wenig wurden während der (widerrechtlichen) Versammlung Masken getragen. Solange keine Versammlung vorgelegen hätte, hatten die Querdenken-Anhänger/-innen und Nazis das allgemeingültige Gebot der Corona-Schutz-Verordnung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in allen Fußgängerzonen, z. B. auf dem Markt, ebensowenig eingehalten.

Alle Teilnehmenden wurden dafür und für weitere offensichtliche Verstöße gegen die Corona-Schutz Verordnung wie den fehlenden Mindestabstand nicht belangt. Die Polizei war trotz vorheriger Ankündigung nicht in der Lage (oder wollte es nicht), die Aufmärsche zu unterbinden oder Infektionsschutzmaßnahmen durchzusetzen bzw. Verstöße zu ahnden.

Gleichzeitig gab es polizeiliche Maßnahmen gegen die Teilnehmenden der gemäß Versammlungsgesetz angezeigten Proteste. So wurden ohne erkennbaren Anlass Personen nahe der Thomaskirche eingekesselt und einer Identitätsfeststellung unterzogen. Den Beteiligten wurde mit dem Erlass von Bußgeldbescheiden gedroht, und es wurden Platzverweise ausgesprochen. Dies ist aus den zahlreich von den Betroffenen zugesandten Gedächtnisprotokollen bekannt, welche ein eindeutiges Bild zeichnen.

Irena Rudolph-Kokot erklärt: „Zunächst finden wir es unsäglich, dass trotz der Verlautbarungen der Menschen, dass sie zur Versammlung auf dem Augustusplatz wollen, deren Weg zur Versammlung von der Polizei verhindert wurde – zum einen durch widerrechtliches Festsetzen und anschließend durch die Erteilung der Platzverweise für die gesamte Innenstadt bis zum nächsten Morgen. Die Menschen liefen in den geforderten Abständen und alle mit Mund-Nasen-Bedeckung. Sie wurden erst durch die Einkesselung ihres Abstandes und damit des Gesundheitsschutzes beraubt.

Nach Sichtung aller Berichte liegen keine Anhaltspunkte für Verstöße gegen die Rechtsverordnung vor und damit keine Begründung für Bußgeldbescheide. Auf der anderen Seite mussten wir erleben, wie hunderte Querdenk-Nazis ohne Mundschutz, ohne Abstand in einem gegen die Verordnung verstoßenden Aufzug durch die Innenstadt zogen. Hier hätte die Polizei entsprechend handeln müssen – und hat dies wie auch von den montäglichen Mini-Aufzügen in der Goethestraße gewohnt unterlassen.

Die Betroffenen bitten wir, sich unverzüglich beim Aktionsnetzwerk unter platznehmen@systemli.org zu melden. Wir bereiten mit rechtlicher Beratung einen Musterwiderspruch vor und werden den Text zur Verfügung stellen. Im Moment gehen wir aber davon aus, dass der Ordnungsbürgermeister unserer Stadt die Angelegenheit von Amts wegen prüft und auf die Erstellung der Bußgeldbescheide verzichtet.“

Jeremy Petsch ergänzt: „Es kann und darf nicht sein, dass demokratischer, antifaschistischer und vor allen Dingen verantwortlicher Protest in solchen Maßen kriminalisiert wird, während auf der anderen Seite nicht nur massenhaft, sondern fast ausschließlich Verstöße gegen multiple Auflagen der Versammlungsbehörde zu beobachten sind. Das ist ein unzeigbares Zeichen der Stadt Leipzig und verleitet die „Querdenker“ zur bewussten Unvorsicht, bis hin zur totalen Ignoranz aller Hygieneregelungen, an welche sich die gesamte Gesellschaft halten sollte.

Dementsprechend muss sie in Zukunft für den Infektionsschutz und die Verantwortlichkeit einstehen und muss zwar die Proteste in einer
Verhältnismäßigkeit, aber gegen die Hygieneauflagenverstöße mit der nötigen Konsequenz behandeln, die bisher so am 07.11. und am 21.11. nicht zu beobachten war.“

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