Das Sächsische Oberbergamt hat die Weichen für einen planmäßigen Abschluss der seit 2014 laufenden Gefahrenabwehrmaßnahmen am Knappensee gestellt und eine Entscheidung zum Sanierungserfordernis der Inselbereiche getroffen.

„Die rutschungsgefährdeten Inseln bleiben dauerhaft für ein Betreten gesperrt, müssen aber nicht geotechnisch saniert werden“, teilt Oberberghauptmann Prof. Dr. Bernhard Cramer mit. „Damit kann eine kosten- und zeitintensive Sanierung mit massiven Eingriffen in die bestehende Natur- und Artenvielfalt auf den Inseln vermieden und die Sperrung des Sees ab der Sommersaison 2022 aufgehoben werden.

Die verbleibenden Nutzungsbeschränkungen der Inseln und die Restrisiken für die Nutzung der Uferbereiche sind nach Abwägung aller maßgeblichen Belange vertretbar und entsprechen dem erforderlichen Maß einer Gefahrenabwehr.“

Hintergrund: Seit 2014 werden am Knappensee auf Veranlassung des Sächsischen Oberbergamtes durch die Lausitzer- und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH Gefahrenabwehrmaßnahmen zur Sanierung der rutschungsgefährdeten Uferbereiche des ehemaligen Braunkohletagebaus durchgeführt.

Diese mit einer Sperrung des Sees und seiner Uferbereiche verbundenen Sanierungsarbeiten werden im Jahr 2022 soweit abgeschlossen sein, dass die Seefläche in den Sommermonaten wieder freigegeben werden kann und die ursprünglichen Nutzungen wieder aufgenommen werden können.

Das Sanierungserfordernis der im Südwesten des Sees liegenden flachen Inseln wurde bisher noch nicht entschieden. Im Ergebnis der durchgeführten Untersuchungen und Fachgutachten sind die Inseln als setzungsfließgefährdet einzustufen. Rutschungen an den Inseln können Schwallwellen verursachen, die wie am Senftenberger See im Jahre 2018 geschehen, auf die umliegenden Seeufer auflaufen können.

Die Auswirkungen einer möglichen Rutschung im Inselbereich wurden durch das Oberbergamt auf Basis mehrerer fachtechnischer Gutachten nunmehr abschließend bewertet. Dies umfasst die Frage der Wahrscheinlichkeit des Auftretens einer Schwallwelle als auch die damit verbundenen Gefahren für Schutzgüter.

Bei Beachtung des allgemein gesellschaftlich vertretbaren Lebensrisikos verursachen diese Schwallwellen jedoch kein Risiko für Leib und Leben von Personen, sofern die zukünftig beabsichtigten Nachnutzungen eingehalten werden.

Durch das Sächsische Oberbergamt gesondert betrachtet wird zurzeit noch der Badestrand in Groß Särchen. Hier werden weitere Vorsorge- und Sicherungsmaßnahmen zur Reduzierung eines vorhandenen Restrisikos für Badende geprüft und zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.

Abschließende Sanierungsmaßnahmen im Hinterland der Ostböschung werden in den Winterhalbjahren 2022/2023, 2023/2024 und 2024/2025 ausgeführt werden, so dass alle erforderlichen Sanierungsmaßnahmen am Knappensee im Jahre 2025 erfolgreich abgeschlossen werden können.

Freitag, der 18. Dezember 2020: Razzia bei rechtsradikalem Versandhandel

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