Der am 8. Dezember 2020 von der sächsischen Staatsregierung verabschiedete Entwurf für den Doppelhaushalt 2021/2022 wurde nunmehr offiziell an den Sächsischen Landtag zur weiteren Befassung zugeleitet. Dazu wurde zunächst die digitale Fassung übergeben, die damit ab sofort für jeden öffentlich einsehbar ist.

Kommenden Dienstag erhält das Landesparlament zudem 119 Druckexemplare des 4.287 Seiten umfassenden Haushaltsplanes. Jeder Abgeordnete bekommt ein Exemplar als Grundlage für die weiteren Beratungen in den kommenden Monaten. Die Einbringungsrede wird Finanzminister Hartmut Vorjohann am 7. Januar 2021 halten. In der Plenarsitzung im Mai 2021 ist die abschließende Beschlussfassung geplant.

„Wir haben dem Sächsischen Landtag einen Haushaltsentwurf vorgelegt, der in Krisenzeiten auf Stabilität setzt. Für die kommenden zwei Jahre können wir, trotz einbrechender Steuereinnahmen, unser Ausgabenniveau halten. Das war uns in der aktuellen Krisensituation sehr wichtig. Wir sichern damit Investitionen, ausreichend Personal für unsere Schulen, die finanzielle Ausstattung unserer Kommunen oder viele große und kleine Projekte in unserem Land. Bedenken müssen wir aber alle, dass das nur durch die krisenbedingte Kreditaufnahme möglich ist“, betonte Vorjohann.

Mit Blick auf die Mittelfristige Finanzplanung, die ebenfalls Bestandteil der übergebenen Unterlagen ist, warnte er jedoch vor einem ‚weiter so‘. „Wir wissen schon heute, dass wir ein solches Ausgabenniveau ab 2023 nicht halten können, da die Steuererwartungen deutlich niedriger als vor der Pandemie sind und der Coronabewältigungsfonds nicht mehr zur Verfügung steht. Auch müssen die dafür aufgenommen Kredite zurückgezahlt werden. Das heißt, wir werden entscheiden müssen, welche Prioritäten wir als Freistaat gemeinsam setzen“, betonte der Finanzminister.

Bis zum Beschluss des Haushaltes gilt die vorläufige Haushalts- und Wirtschaftsführung. Mit dieser Verwaltungsvorschrift wird sichergestellt, dass laufende Ausgaben finanziert und bestehende Maßnahmen fortgeführt werden können.

Der Regierungsentwurf des Doppelhaushaltes 2021/2022 ist ab sofort online auch einsehbar unter https://www.finanzen.sachsen.de.

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