Die Hoffnung stirbt zuletzt. Oder die seltsame Vorstellung, die Finanzmisere des Freistaats Sachsen könnte sich in den nächsten beiden Jahren lösen und dann würden wieder Zeiten anfangen, in denen der Freistaat keine neuen Schulden aufnehmen muss. Obwohl nichts darauf hindeutet, dass es so kommt. Die Sächsische Staatsregierung hat sich am Mittwoch, 29. April, in ihrer Klausur auf Eckwerte für den künftigen Doppelhaushalt 2027/2028 verständigt.

Infolge der bisherigen Haushaltsgespräche und des Tarifergebnisses beläuft sich die bestehende Deckungslücke für beide Jahre auf aktuell rund 2,3 Milliarden Euro.

Und das, obwohl für den Doppelhaushalt 2027/2028 Einnahmen von insgesamt 53 Milliarden Euro zur Verfügung stehen werden. Das ist so viel wie noch nie, stellt selbst das Finanzministerium fest. Gleichzeitig wachsen die Ausgaben des Freistaats noch stärker an.

„Nicht die Einnahmen sind also unser Problem, sondern die davongaloppierenden Ausgaben, was derzeit leider für alle öffentlichen Haushalte gilt. Wenn wir die Handlungsfähigkeit des Freistaats erhalten und vergrößern wollen, dann müssen wir mit dem Doppelhaushalt 2027/2028 beginnen, finanzielle Gestaltungsspielräume für die nächsten Jahre zu schaffen. Zugleich dürfen wir jedoch nicht Investitionen in die Zukunft des Freistaats ausbremsen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt im Land gefährden“, erklärt Finanzminister Christian Piwarz.

Sachsen muss – so sieht es zumindest der Finanzminister – die Tilgung der Corona-Kredite wieder aufnehmen. Aber bei den Zuführungen zum Generationenfonds bleibe man, so das Ministerium. Die habe man bereits im Doppelhaushalt 2025/2026 abgesenkt. Eine noch stärkere Absenkung widerspreche einer nachhaltigen Finanzierung zukünftiger Pensionslasten und sei daher nicht vorgesehen.

Wo soll also das Geld herkommen, mit dem die 2,3-Milliarden-Lücke geschlossen werden soll?

Der Freistaat preist schon mal die Schrumpfung ein

Die Staatsregierung habe sich auf einen Stellenabbau in Höhe von 8.773 Stellen bis zum Jahr 2040 geeinigt, teilt das Finanzministerium mit. Ein Stellenabbau sei schon allein deshalb notwendig, damit die Beschäftigtenquote des Freistaats angesichts eines zu erwartenden Rückgangs der Zahl von Erwerbstätigen im Freistaat insgesamt nicht weiter steige.

Dafür böte der demografische Wandel unter den Beschäftigten ausreichend Möglichkeiten. Bis 2040 verliert der Freistaat nach den Annahmen des Finanzministeriums knapp 40 Prozent seiner Beschäftigten infolge deren Eintritts in den Ruhestand.

Einen Haushaltsüberschuss von 500 Millionen Euro aus dem Jahr 2025 könne man auch noch nutzen, um das Defizit zu verringern. Und für beide Haushaltsjahre sei eine Globale Minderausgabe in Höhe von jeweils 200 Millionen Euro vorgesehen, die im Haushaltsvollzug 2027 und 2028 von allen Ressorts außerhalb der Personalausgaben zu erwirtschaften sein werde. Und auch bei den Ausgaben für gesetzliche Leistungen will man etwa 100 Millionen Euro einsparen.

Ob das beides so geschafft wird, ist offen. Aber klar ist: Sachsen muss nun tatsächlich neue Kredite aufnehmen. Die Staatsregierung beschloss am Mittwoch „eine zeitlich begrenzte Kreditaufnahme in Höhe von insgesamt rund 1,4 Milliarden Euro für die Haushaltsjahre 2027 und 2028. Etwa die Hälfte davon soll an die Kommunen gehen. Die Mittel sollen sie einerseits entlasten und ihnen andererseits mehr Spielräume für Investitionen verschaffen.“

Die Formel „zeitlich begrenzt“ klingt dann so, als würde man ab 2029 wieder mit ausgeglichenen Haushalten rechnen können. Das könnte sich freilich als Trugschluss erweisen.

Eher demonstriert Sachsen einmal mehr, wie verbissen es an den starren Regeln zum Verschuldungsverbot festhält, die letztlich dazu führen, dass über Jahre zu wenig investiert wird. Für 2027 jedenfalls plant der Finanzminister mit einer Schuldenneuaufnahme von 730 Millionen Euro.

Aber schon in der kommenden Woche könnte das Konstrukt ins Schwanken kommen. Dann wird es die Mai-Steuerschätzung geben und damit Klarheit darüber, wohin sich die Steuereinnahmen des Freistaats bewegen.

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