Infrastrukturminister Martin Dulig hat einen Förderbescheid aus der Förderrichtlinie Digitale Offensive Sachsen über rund 840.000 Euro durch die Landesdirektion an die Stadt Strehla im Kreis Meißen versenden lassen. Das Geld dient dazu, die Wirtschaftlichkeitslücke zu schließen, die durch den privaten Ausbau entsteht. Insgesamt werden durch den Ausbau 701 Haushalte, 79 Unternehmen und die Klassen von zwei Schulen mit schnellen Glasfaseranschlüssen versorgt. Das Projekt soll bis Ende August 2022 umgesetzt werden.

Minister Martin Dulig: „Der Ausbau sorgt dafür, dass noch mehr schnelle Glasfaser in Sachsen verbaut wird. Nicht zuletzt die Pandemie hat uns gezeigt, wie wichtig ein leistungsfähiger Internetanschluss für unsere Bürger, Unternehmen und Schulen ist. Er sorgt dafür, dass eine Region nicht den Anschluss verliert und wettbewerbsfähig bleibt. Ich möchte mich deswegen bei Bürgermeister Jörg Jeromin, dem Stadt- und Ortschaftsrat und allen bedanken, die sich für den Ausbau engagiert haben.“

Bürgermeister Jeromin: „Es freut mich besonders, dass auch die ländlich geprägten Ortsteile unserer Stadt an ein modernes Glasfasernetz angeschlossen werden. Mit möglichen Bandbreiten von bis zu 1 Gigabit pro Sekunde eröffnen sich neue Perspektiven. Für Strehla heißt es zukünftig: Wer modern und digital vernetzt leben will, der sollte ‚auf’s Land‘ ziehen.

Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit leistungsfähigen, regionalen Partnern und beabsichtigen eine zeitnahe Umsetzung. In der städtischen Haushalts- und Finanzplanung sind dafür entsprechende Mittel eingeplant. Der Aufbau einer zeitgemäßen Breitbandinfrastruktur ist eine Investition in die Zukunft. Trotz der zu erwartenden, pandemiebedingten Einschnitte werden wir daher keine Projektkürzungen vornehmen.“

Hintergrund:

Telekommunikationsdienstleistungen sind nach der Regelung des Grundgesetzes als privatwirtschaftliche Dienstleistungen Aufgabe der privaten Telekommunikationsunternehmen. Nur dort, wo diese nicht ausbauen, darf der Staat unter engen rechtlichen Voraussetzungen den Breitbandausbau mit Fördermitteln unterstützen.

Der Landkreis darf demzufolge nicht flächendeckend mit öffentlichen Mitteln erschlossen werden, sondern nur dort, wo es beihilferechtlich zulässig ist, weil die aktuelle Versorgung unter der sog. Aufgreifschwelle liegt und kein privates Telekommunikationsunternehmen für die nächsten drei Jahre die Absicht eines eigenwirtschaftlichen Ausbaus angekündigt hat.

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