Eltern bzw. Personensorgeberechtigte, deren Kinder aufgrund der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO) des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt derzeit nicht in einer Kindertageseinrichtung betreut werden können, müssen keinen Elternbeitrag entrichten.

Dies gilt für Kitas, Horte und Kindertagespflege, die im Bedarfsplan der Stadt Leipzig enthalten sind. Die Erstattung umfasst den Zeitraum der Sächsischen Corona-Schutzverordnung vom 14. Dezember 2020 bis zum 5. Februar 2021. Voraussetzung ist, dass die betroffenen Eltern in der genannten Zeit keine Notbetreuung in Anspruch genommen haben.

Keine Lastschrifteinzüge

Für die kommunalen Einrichtungen werden für den Monat Januar 2021 durch die Stadtkasse keine Lastschrifteinzüge vorgenommen. Eltern, die Daueraufträge eingerichtet haben oder die Einzahlung selbst vornehmen, werden gebeten, die Zahlung für den Monat Januar zu stoppen beziehungsweise nicht auszuführen.

Falls dennoch eine Zahlung erfolgt, wird diese mit Forderungen in Folgemonaten verrechnet. Bereits gezahlte Elternbeiträge für den Monat Dezember 2020 werden entsprechend in den Folgemonaten hälftig verrechnet. Kosten für in Anspruch genommene Notbetreuungsangebote im oben genannten Zeitraum werden gesondert erhoben.

Am besten: SEPA-Lastschriftmandat nutzen

Für regelmäßig zu leistende Zahlungen empfiehlt die Stadtkasse die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats. Damit erfolgt der Einzug immer pünktlich zur Fälligkeit der Forderung. In der aktuellen Situation wird der Einzug automatisch ausgesetzt. Die damit verbundenen Vorteile wären: keine Terminüberwachung, kein Verzug sowie die Einsparung des Aufwandes für eine Überweisung oder deren Aussetzung. Das Formular kann bei der Stadtkasse angefordert oder über www.leipzig.de Suchbegriff „SEPA“ abgerufen werden.

Einrichtungen in freier Trägerschaft

Eltern, deren Kinder in Einrichtungen in freier Trägerschaft betreut werden, werden gebeten, sich wegen des weiteren Vorgehens direkt an den jeweiligen Träger der Einrichtungen zu wenden.

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