Sachsens Kommunen dürfen zum Schutz des Baumbestandes auf Privatgrundstücken Baumschutzsatzungen erlassen. Wollen Bürgerinnen und Bürger bestimmte Baumarten fällen, müssen sie das von ihrer Kommune genehmigen lassen. Bis 2010 waren der Verwaltungsakt und der dann folgende Bescheid für sie kostenpflichtig, und die Kommunen konnten selbst entscheiden, welche Baumarten sie mittels eines kostenpflichtigen Genehmigungsvorbehaltes unter Schutz stellen.

2010 schränkte die damalige CDU-FPD-Staatsregierung diese Entscheidungsfreiheit ein: Pappeln, Birken, Obstbäume und Nadelgehölze durften nicht mehr Teil von Baumschutzsatzungen sein. Diese Einschränkung will die Kenia-Koalition jetzt zurücknehmen – gestern stimmte der Umweltausschuss über die Gesetzesänderung zum Gehölzschutz im Rahmen des Naturschutzgesetzes („Baum-ab-Gesetz“) ab.

Antonia Mertsching, Sprecherin der Linksfraktion für Umwelt- und Naturschutz, ist jedoch skeptisch, dass infolge dieser Änderung künftig tatsächlich mehr Bäume stehen bleiben:

„Wir begrüßen es, dass künftig wieder alle Baumarten unter den Schutz einer vorherigen Genehmigungspflicht gestellt werden können. Denn auch Pappeln, Birken, Obstbäume oder Nadelgehölze erfüllen wichtige Funktionen für den Artenschutz und die Biodiversität. Allerdings kann ich die Euphorie insbesondere aufseiten der Grünen nicht nachvollziehen. Denn die Kommunen sollen die Kosten ihrer Genehmigungsverfahren weiterhin selbst tragen.

Werden also Baumschutzsatzungen auf weitere Gehölzarten ausgedehnt, macht das eine größere Zahl an Verfahren notwendig und verursacht den Kommunen folglich höhere Kosten. Das kann sie davon abschrecken, überhaupt Baumschutzsatzungen zu erlassen oder dieselben auszuweiten.

Alle wissen, wie klamm die Kassen der Kommunen im Freistaat sind. Gehölzschutz darf aber keine Frage der finanziellen Ausstattung sein, sondern er ist schlichtweg ökologisch notwendig. Wir habend daher die Kostenübernahme durch den Freistaat beantragt, was die Koalition aber ablehnt.

Gehölze sind also nur auf dem Papier wirklich besser geschützt, an der Realität wird sich wenig ändern. Die Gesetzesänderung wird damit zur Farce – ein fatales Signal in Zeiten von Klimaerhitzung und Artensterben!“

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