Die Abteilung Arbeitsschutz der Landesdirektion Sachsen (LDS) überprüft im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr die Einhaltung der Arbeitsschutzschutzvorschriften auch in Bezug auf die Eindämmung der Corona-Pandemie. Dabei geht es derzeit vorrangig um die Einhaltung der Vorschriften zur Kontaktreduktion im Betrieb und zum Mund-Nasen-Schutz.

Neu seit 27. Januar ist unter anderem, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei Büroarbeit und vergleichbaren Tätigkeiten Homeoffice anbieten müssen, wenn dem keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Neben den Betriebsbesichtigungen bietet die Behörde den Betrieben auch Beratung und Hilfestellung zur Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen an. Auch in den kommenden Wochen werden diese Kontrollen fortgeführt.

Arbeitsminister Martin Dulig sensibilisiert nochmals für das Thema: „Die Infektionszahlen sind in den vergangenen Wochen gesunken. Dafür gebührt allen, die mit dem Einhalten der Regeln dazu beigetragen haben, herzlicher Dank. Wir haben ein großes Stück geschafft, aber wir dürfen jetzt nicht nachlassen!

Am besten bekommen wir die Ansteckungszahlen in den Griff, wenn wir Kontakte weiterhin so stark wie möglich reduzieren. Die Einhaltung der Vorschriften liegt in unser aller Interesse und gerade für die Unternehmen ist es essenziell, dass die Belegschaften gesund und arbeitsfähig bleiben. Die allermeisten kontrollierten Betriebe sind sehr engagiert und schützen ihre Beschäftigten.

Aber es gibt noch immer einige Unternehmen, die deutlich mehr tun können, die etwa ihren Mitarbeitern im Homeoffice misstrauen und diese bis heute lieber im Büro arbeiten lassen, anstatt geschützt zu Hause. Die Arbeitsschutzbehörde kontrolliert jedoch nicht nur, sie steht auch beratend zur Seite.“

„Die Kolleginnen und Kollegen der Arbeitsschutzabteilung in meinem Hause nehmen bei ihren Kontrollen und Beratungen stets alle Aspekte des Arbeitsschutzes in den Blick. Wer um Rat nachfragt, kann auf eine kompetente Unterstützung zählen.

Aber auch bei Anzeigen oder Beschwerden gilt: Solchen Mitteilungen wird durch den Arbeitsschutz konsequent nachgegangen. Denn in der gegenwärtigen Lage hat die Einhaltung der Corona-Arbeitsschutzverordnung ein besonderes Gewicht“, erklärt Regina Kraushaar, Präsidentin der Landesdirektion Sachsen, zur Arbeitsweise der von ihr geführten Behörde.

Seit Beginn der Corona-Pandemie wurden in Sachsen bereits rund 3907 Maßnahmen, davon 1319 Vor-Ort- Kontrollen durchgeführt. Die Kontrollen erfolgen einerseits eigeninitiativ, andererseits auf Grund von Anzeigen oder Beschwerden. Kontrolliert wurden die unterschiedlichsten Bereiche: Versandhandel, Großraumbüros, Landwirtschaft, Baustellen, Automobilindustrie, Schlachtereien, Gemeinschaftseinrichtungen, Pflegedienste, Callcenter sowie Unternehmen mit Saisonarbeitern/Grenzpendlern, Baustellen oder auch Unternehmen mit direktem Kundenkontakt.

Im Mittelpunkt der Arbeitsschutzkontrollen standen die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der Beschäftigten unter besonderer Berücksichtigung der Anforderung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie.

Aufgrund festgestellter Mängel mussten insgesamt 22 Anordnungen durch die Abteilung Arbeitsschutz getroffen werden. Diese Anordnungen erfolgten alle im Zusammenhang mit der Kontrolle von Baustellen, beinhalteten aber nicht nur „Corona-Verstöße“, sondern auch sonstige Mängel auf den Baustellen.

Hintergrund

Die Überprüfung von sächsischen Betrieben findet auf Grundlage eines risikoorientierten Konzeptes statt, auf das sich die Arbeitsschutzbehörden der Länder verständigt haben. Überprüft werden dabei die betriebliche Arbeitsschutzorganisation und stichprobenartig die Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen.

Konkret wird überprüft, ob Regeln zur Einhaltung der Abstandsregeln vorhanden sind und diese auch entsprechend durchgesetzt werden. Darüber hinaus wurden die für die Eindämmung der Pandemie wichtigen Maßnahmen zur Kontaktreduktion sowie die Belüftungssituation betrachtet.

Weitere Themen bei den Begehungen waren die bedarfsgerechte Unterweisung und der Umgang mit Beschäftigten, die einer Risikogruppe angehören.

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