Die grüne Ratsfraktion begrüßt den Aufwuchs der Wohnraumfördermittel des Freistaats und fordert, mit der kommunalen Wohnraumförderung nachzuziehen. Wie berichtet, steigen die Zuwendungen des Landes von 20 auf 25 Mio. EUR pro Jahr. Dies müsse der Ratsfraktion zufolge auch in der kommunalen Förderung nachvollzogen werden.

Tobias Peter, Fraktionsvorsitzender und wohnungspolitischer Sprecher:
„Angesichts des anhaltenden Bevölkerungswachstums, geringer Einkommen und der Auswirkungen der Corona-Pandemie wächst der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum.

Insbesondere der Wohnungsmarkt für ALG2-Empfänger mit Wohnungen zum KdU-Satz (Kosten der Unterkunft) ist faktisch leergefegt. Auch kleine Wohnungen für Alleinstehende und große Wohnungen für Familien sind Mangelware. Die kommunale Wohnraumförderung setzt hier an, braucht aber mehr Mittel.“

So können mit den derzeit veranschlagten Mitteln von 1,5 Mio. EUR ca. 100 Wohneinheiten im Jahr durch die Stadt gefördert werden. Zudem ist die geplante Fachförderrichtlinie für Wohnprojekte für Menschen mit Behinderungen noch nicht haushalterisch untersetzt, sondern würde zu Lasten der bestehenden Förderrichtlinien erfolgen.

„Wir beantragen in den Haushaltsverhandlungen für 2021 und 2022 insgesamt 3 Mio. EUR zusätzlich“ so Peter. “Damit wollen wir auch zusätzlich neue Wohnformen z.B. für gemeinschaftliches Wohnen und das Zusammenleben verschiedener Generationen durch eine zusätzliche Förderung experimentellen Wohnungsbaus finanzieren.“

Auch neue Beratungsangebote und die Fortschreibung des wohnungspolitischen Konzepts sollen mit den zusätzlichen Mitteln finanziert werden.

„Um bezahlbaren Wohnraum dauerhaft zu sichern, sollen insbesondere die LWB und Genossenschaften durch Förderung erreicht werden. Angesichts der Tatsache, dass neuer Wohnraum vor allem im hochpreisigen Segment entsteht, bleibt die soziale Wohnraumförderung eine Daueraufgabe, um die Entstehung sozialer Brennpunkte zu vermeiden und vielfältige Quartiere zu sichern“ so Tobias Peter abschließend.

Hintergrund:

Durch die Wohnraumförderung des Freistaats können derzeit ca. 500 Wohnungen gefördert werden. Mit der Anhebung auf 25 Mio. EUR können gestiegene Baukosten abgefangen und weitere Wohnungen gefördert werden. Der Stadtrat hat in den letzten Jahren verschiedene Richtlinien für eine kommunale Wohnraumförderung aufgelegt, mit der die Wohnraumförderung des Landes ergänzt wird.

So wird mit einer Förderung zur Erreichung der Anfangsmiete von 6,50 EUR/qm auf den Satz der Kosten der Unterkunft (je nach Größe der Bedarfsgemeinschaft ab 5,09 EUR/qm) bezahlbarer Wohnraum für ALG-2-Empfänger geschaffen. Bisher wurden dafür Mittel für 21 Wohnungen im Umfang von 155.800 EUR gebunden.

Mit den Förderrichtlinien für Große sowie für kleine Wohnungen wurden insgesamt Mittel für 28 Wohnungen (675.500 EUR) gebunden. Zudem liegt dem Stadtrat eine weitere Förderrichtlinie für Wohngemeinschaften für Menschen mit Behinderungen zur Beschlussfassung vor.

Unter folgender Verlinkung finden sich unsere Haushaltsanträge im Bereich „Wohnen“:

· Wohnungspolitisches Konzept und Wohnungsbauförderung besser ausstatten
· Revolvierender Stadtentwicklungsfonds
· Wohnungssuche für Geflüchtete stärken

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