Um die Sicherheit der Besucherinnen und Besucher sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter während der Corona-Pandemie weiter zu erhöhen, ist in städtischen Liegenschaften ab sofort ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz verpflichtend. Dies hat Verwaltungsbürgermeister Ulrich Hörning jetzt auf Grundlage der neuen Coronaschutz-Verordnung sowie der verschärften Arbeitsschutzverordnung festgelegt.

Möglich ist der Gesichtsschutz nunmehr nur noch mit medizinischen Gesichtsmasken (EN 14683:2005 oder 2014), FFP2-Masken (EN149:2001+A1:2009, GB 19083-2010, GB 2626-2006) oder vergleichbaren Maskenstandards. Diese sind insbesondere in den Gängen, Fluren, Treppenhäusern und Wartebereichen aller Liegenschaften der Stadtverwaltung zu tragen.

Die Verordnung zum Tragen einer medizinischen Maske wird an den Gebäudeeingängen kontrolliert. Diese verschärfte Maskenpflicht gilt zunächst bis auf weiteres.

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