Aufgrund der eingegangenen Anfragen und Leserbriefe sieht sich die KELL GmbH zu folgender Klarstellung veranlasst: Mit Pressemitteilung vom 26.01.2021 hat die KELL GmbH darüber informiert, dass nicht ordnungsgemäß bereitgestellte Nebenablagerungen von Pappen und Kartonagen zukünftig als solche gekennzeichnet und von der Entsorgung ausgeschlossen werden.

Diese Vorgehensweise bezieht sich insbesondere auf die seit Jahren zunehmende unsachgemäße Bereitstellung von Pappen und Kartonagen aus dem „gewerblichen Bereich“ und nicht vorrangig auf die derzeit vermehrt anfallenden Abfälle in den Haushalten des Landkreises.

Fallen im Ausnahmefall (wie z.B. in der derzeitigen Pandemie) bei sonst ausreichendem Behältervolumen mehr Pappen und Kartonagen an, werden diese selbstverständlich weiterhin innerhalb der Regelentsorgung mitgenommen!

Voraussetzung dafür ist allerdings, dass diese Abfälle durch die Mitarbeiter der KELL GmbH ohne Gefährdung aufgenommen und in eine bereits geleerte Papiertonne oder ins Abfallsammelfahrzeug eingebracht werden können. Dazu ist es erforderlich, dass die Pappen und Kartons gebündelt sind, problemlos angehoben werden können und in die Öffnung der Papiertonne passen. Diese beträgt 45 x 45 cm.

Diese Maßnahme ist auch unter den Bedingungen der derzeitigen Pandemie erforderlich und angemessen. Gerade durch den höheren Anfall von Pappen und Kartonagen in Haushalten kann nur durch eine ordnungsgenmäße Bereitstellung der Abfälle die Sicherheit der Mitarbeiter und die Entsorgungssicherheit für alle Haushalte gewährleistet werden.

Der Landkreis Leipzig hat sich bei der Entsorgung von Papier, Pappen und Kartonagen (wie auch bei der Sammlung von Rest- und Bioabfall) bewusst für die Entsorgung mittels Behältersystem und nicht für eine lose Sammlung der Abfälle entschieden.

Dies bedeutet schon immer, dass all diese Abfälle im und nicht neben dem Behälter zur Entsorgung bereitgestellt werden müssen. Insbesondere bei Verpackungen aus Pappen und Kartonagen ist es deshalb auch bei ausreichendem Behältervolumen erforderlich, diese Verpackungen auf das dafür erforderliche Maß zu zerkleinern.

Reicht das Behältervolumen für Haushalte dauerhaft nicht aus, so muss der jeweilige Grundstückseigentümer die erforderlichen Behälter nachbestellen.

Für die Fälle, wo die erforderliche Zerkleinerung großformatiger Pappen und Kartonagen vom Abfallerzeuger nicht gewünscht oder diesem im Einzelfall nicht zumutbar ist, bietet der Landkreis (analog der Entsorgung von Sperrmüll) die Möglichkeit an, den Abfall ohne Zusatzgebühren im Bringsystem auf den Wertstoffhöfen des Landkreises abzugeben.

Für die Entsorgung von Papier Pappen und Kartonagen aus dem gewerblichen Bereich gelten davon abweichende Regelungen. Hier ist die Bereitstellung von Papier, Pappen und Kartonagen neben den zugelassenen Abfallbehältern generell ausgeschlossen.

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