Der stellvertretende sächsische Ministerpräsident und Umweltminister Wolfram Günther hat am Freitag (12.2.) auf der 1000. Bundesratssitzung in Berlin an den Bund appelliert, sich an den Kosten zu beteiligen, die Arbeitsplatzverantwortlichen sowie Eigentümerinnen und Eigentümern von Gebäuden in den Radon-Vorsorgebieten entstehen.

In seiner zu Protokoll gegebenen Rede führte Günther unter anderem aus: „Die Anforderungen sind für viele Betroffene, insbesondere für kleinere Betriebe und Kommunen, eine große Herausforderung. Der Freistaat Sachsen hat sich schon seit vielen Jahren intensiv darauf vorbereitet, die Betroffenen zu informieren und zu beraten. Doch Information und Beratung allein helfen kleinen Unternehmen und Kommunen nicht weiter, wenn sie kostenintensive Sanierungsmaßnahmen durchführen müssen. Hinzu kommt, dass Corona die Situation für viele Kleinbetriebe noch deutlich verschärft.“

Im November 2018 hatte der Freistaat die Initiative für einen Beschluss der Umweltministerkonferenz ergriffen, in dem das Bundesumweltministerium aufgefordert wurde zu prüfen, ob eine Förderung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) möglich ist.

Der Haushaltsausschuss des Bundes fasste Ende 2020 einen weiteren Beschluss hierzu, in dem er seine Erwartung an die Bundesregierung zum Ausdruck brachte, einschlägige KfW-Förderprogramme zum 1. Januar 2022 für private Haus- und Wohnungseigentümer, Kommunen und Unternehmen um den Fördertatbestand Radonsanierung zu erweitern.

Staatsminister Günther weiter: „Zwischenzeitlich ist nicht nur in Sachsen ein starker Druck aus den Kommunen entstanden, Fördermöglichkeiten zu schaffen. Auch von vielen Bürgerinnen und Bürgern erhalten wir Anfragen, ob sie eine Unterstützung beantragen können.

Deshalb haben wir im Umweltausschuss des Bundesrates einen weiteren Antrag dazu gestellt. Wir fordern die Bundesregierung darin auf, einschlägige KfW-Förderprogramme oder andere geeignete Förderprogramme zum 1. Januar 2022 für private Haus- und Wohnungseigentümer, Kommunen und Unternehmen um den Fördertatbestand Radonsanierung zu erweitern.

Uns ist bekannt, dass das Bundesumweltministerium derzeit bereits Möglichkeiten prüft, diejenigen zu unterstützen, die im Rahmen des Strahlenschutzrechts nicht verbindlich zu Maßnahmen verpflichtet wurden. Es ist jedoch unbedingt erforderlich, auch diejenigen zu unterstützen, die zwar grundsätzlich rechtlich verpflichtet sind, Radonschutzmaßnahmen durchzuführen oder durchführen zu lassen, aber dabei einen besseren Schutz als gesetzlich vorgegeben erreichen. Dies ist wichtig im Sinne einer besseren Krebsvorsorge und gibt vielen erst die materielle Grundlage zur Umsetzung der rechtlichen Anforderungen.

Vor dem Hintergrund der terminlichen Vorgaben appellieren wir an den Bund, eine Förderung zeitnah in die Wege zu leiten. Als Grundlage dafür ist dringend eine wissenschaftliche Untersuchung zur Frage erforderlich, welcher Gebäudebestand mit welchen Kosten in den Radonvorsorgegebieten voraussichtlich von einer Radonbelastung betroffen ist, die eine Sanierung erforderlich macht. Nur so werden wir dieser alltäglichen, unsichtbaren Gefahr für viele Menschen adäquat begegnen und einem erheblichen Krebsrisiko Paroli bieten können.“

Hintergrund

Radon ist eine wesentliche Ursache für Lungenkrebs, sowohl für Raucher als auch für Nichtraucher. Rund 5 Prozent aller Lungenkrebsfälle, deutschlandweit etwa 2.000 Fälle jährlich, lassen sich auf erhöhte Radonkonzentrationen in Innenräumen zurückführen.

Im Jahr 2017 ist das neue Strahlenschutzgesetz in Kraft getreten, das erstmals weitreichende Regelungen zum Schutz vor Radon in Aufenthaltsräumen und an Arbeitsplätzen enthält. Der Bundesrat hat am Freitag (12.2.) über die erste Änderung dieses Gesetzes entschieden.

Die Pflichten aus dem Strahlenschutzgesetz betreffen im Wesentlichen Arbeitsplatzverantwortliche in Gebieten, in denen erhöhte Radonkonzentrationen zu erwarten sind. Diese sogenannten Radonvorsorgegebiete wurden von den Ländern zum 31. Dezember 2020 veröffentlicht.

Die Betroffenen müssen bis zum 30. Juni 2022 eine zwölfmonatige Radonmessung an Arbeitsplätzen, die sich im Keller oder Erdgeschoss von Gebäuden befinden, durchgeführt haben. Wird der Referenzwert von 300 Becquerel je Kubikmeter Innenraumluft überschritten, so sind bauliche oder lüftungstechnische Maßnahmen zu ergreifen, um die Radonkonzentration zu senken. Der Nachweis dieser Senkung ist mit einer weiteren zwölfmonatigen Messung bis spätestens zum 30. Juni 2024 zu erbringen.

Radon ist ein natürliches radioaktives Edelgas, das überall im Boden entsteht. Je nach Art des Bodens kann es in höheren oder niedrigeren Konzentrationen vorkommen. Tritt es aus dem Boden aus, wird es durch die Atmosphärenluft sofort stark verdünnt. Tritt es jedoch über Risse und Fugen in Gebäude ein, kann es sich dort anreichern. Wird es in erhöhten Mengen über einen längeren Zeitraum eingeatmet, kann es Lungenkrebs verursachen.

Sachsen gehört zu den Bundesländern, die aufgrund der geologischen Gegebenheiten sowie durch Grubenhohlräume aus Altbergbau und Wismut-Uranbergbau ein erhöhtes Radonpotenzial besitzen. Etwa ein Viertel der sächsischen Gemeinden werden aufgrund dieser geologischen Gegebenheiten als Radonvorsorgebiet ausgewiesen. Betroffen sind insbesondere Gemeinden im Erzgebirgskreis, im Vogtlandkreis, im Landkreis Mittelsachsen und im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge.

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