In der gestrigen Sitzung des Sportausschusses des Sächsischen Landtages wurden die Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen zum Haushaltsentwurf der Staatsregierung für 2021/2022 beschlossen.

Dazu sagt der sportpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Wolf-Dietrich Rost: „Die pandemiebedingten Einschränkungen treffen den vorwiegend im Ehrenamt organisierten sächsischen Vereinssport gerade ins Mark. Das ist uns als Koalition sehr bewusst. Deshalb setzen wir im Sportetat des neuen Doppelhaushaltes wichtige Impulse für den hoffentlich bald möglichen Neustart und haben dafür heute entsprechende Änderungsanträge zum Regierungsentwurf beschlossen.“

CDU-Sportpolitiker Rost: „So setzen wir ein zentrales Anliegen der CDU-Fraktion um: die Angleichung der Übungsleiterpauschale an die Ehrenamtsförderung! Der jährliche Pauschalbetrag für ehrenamtliche Übungsleiter wird von derzeit 350 Euro in der Spitze, auf 440 Euro im kommenden Jahr bzw. auf 480 Euro in 2022 erhöht. Dies ist Bestandteil des bereits im Dezember vergangenen Jahres unterzeichneten Zuwendungsvertrages zwischen dem Freistaat und dem Landessportbund Sachsen, der allerdings noch unter Beschlussvorbehalt des Landtages für den neuen Doppelhaushalt 2021/2022 steht.

Der Landessportbund soll mit diesem Vertrag in diesem Jahr 25,7 Mio. Euro und im kommenden Jahr 26,3 Mio. Euro für die konsumtive Sportförderung erhalten. Für uns als CDU ist dieser neue Zuwendungsvertrag ein wichtiges Signal für Sachsens größte Ehrenamtsbewegung, denn neben dem Breitensport geht es schwerpunktmäßig auch um die weitere Vereins-, Verbands- und Talententwicklung.“

„Ein weiterer wichtiger Punkt ist für uns die investive Sportförderung, die im neuen Doppelhaushalt insgesamt 50,5 Mio. Euro umfassen wird. Trotz der angespannten finanziellen Situation auch im Landeshaushalt ist diese Summe für uns ebenfalls ein deutliches Signal in Richtung des Sports: Der Freistaat wird in den Jahren 2021 und 2022 damit zusätzlich 3,4 Mio. Euro im Vergleich zum vergangenen Doppelhaushalt in Sportanlagen investieren. Davon profitieren sowohl die Vereine als auch die Kommunen und deren Sportstätten“, so Rost.

„Bei den konsumtiven Ausgaben haben sich die Koalitionsfraktionen darauf verständigt, im Bereich „Integration durch Sport“ 640.000 Euro im neuen Doppelhaushalt zusätzlich einzustellen. Darüber hinaus werden Sportgroßveranstaltungen mit insgesamt rund 1,7 Mio. Euro gefördert, ein Plus von 265.000 Euro gegenüber dem Regierungsentwurf.

Fanprojekte im Freistaat Sachsen erhalten zusätzlich 200.000 Euro (in Summe 1,1 Mio. Euro). Mit diesen Maßnahmen und auch mit der Erhöhung der Übungsleiterpauschale stellt das Land insgesamt rund 62 Mio. Euro an konsumtiven Mitteln in den Haushaltsjahren 2021/2022 für den Sport bereit“, betont der CDU-Sportpolitiker.

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar