Die beabsichtigte Kündigung der AWO-Betriebsratsvorsitzenden ist in der gestrigen Verhandlung vor dem Arbeitsgericht in Zwickau nicht bestätigt worden. Auf Antrag des AWO-Vorstandes sollte die verweigerte Zustimmung des Betriebsrates zur Kündigung ihrer Vorsitzenden durch die Entscheidung des Gerichts ersetzt werden.

„Das ist eine vorläufige Entscheidung, die wir natürlich begrüßen. Nicht zu akzeptieren ist das Verhalten der Geschäftsführerin Frau Katrin Schmidt, Interessenvertretungen in den einzelnen AWO Gliederungen im Vogtland eliminieren zu wollen“, empört sich der ver.di Fachbereichsleiter Bernd Becker.

Diese beantragte Kündigung passe in die Philosophie von Frau Schmidt. Verhinderung von Betriebsratsgründungen, Umstrukturierungen durch Ausgliederung von Servicebereichen zum Zwecke der Behinderung von Betriebsratsarbeit und Einschüchterungsversuche der Beschäftigten seien Beispiele für ihr Wirken im Unternehmen.

Noch immer steht die Vermutung im Raum, dass die Geburtstagsparty der Geschäftsführerin am 15. März 2021 in der AWO Geschäftsstelle Auslöser des aktuellen Konfliktes ist. Einer Anzeige bei der Polizei folgte die Auflösung der Veranstaltung. Der Betriebsratsvorsitzenden wird von der AWO unterstellt, dass sie die Initiatorin der Anzeige gewesen sei.

„Während in der Pandemie Bewohnerinnen und Bewohner in den Altenpflegreinrichtungen in sozialer Isolation leben müssen, feiert die Geschäftsführerin eines Wohlfahrtsverbandes mit Gästen ihren Geburtstag“, kritisiert Simone Bovensiepen von ver.di in Zwickau.

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