Im Rahmen des Standortauswahlverfahrens für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle findet vom 10. bis zum 12. Juni der zweite Beratungstermin der Fachkonferenz Teilgebiete statt. Dabei soll die im Februar begonnene Diskussion des Zwischenberichts der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) fortgesetzt und auch über die darin ausgewiesenen Teilgebiete gesprochen werden.

Die Teilnahme an dem im Standortauswahlgesetz (StandAG) vorgeschriebenen Beteiligungsformat steht allen Bürgerinnen und Bürgern, Vertreterinnen und Vertretern von Gebietskörperschaften der ermittelten Teilgebiete, von gesellschaftlichen Organisationen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, Engagierten und Interessierten offen.

Für die Teilnahme an dem zweiten Beratungstermin ist eine Anmeldung unter www.fachkonferenz-anmeldung.de erforderlich. Dabei ist es nicht notwendig, bereits am ersten Beratungstermin im Februar 2021 teilgenommen zu haben. Der vorläufige Programmablauf ist unter www.endlagersuche-infoplattform.de zu finden. Neben Vorträgen und Plenumsphasen stehen Arbeitsgruppen zu verschiedenen fachlichen Fragen im Mittelpunkt der Konferenz.

Zudem besteht die Möglichkeit, vorab eigene Anträge zur Beratung durch die Fachkonferenz einzubringen. Diese sind bis zum 31. Mai an geschaeftsstelle@fachkonferenz.info einzureichen.

Hintergrund:

Die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) hat mit dem „Zwischenbericht Teilgebiete“ 54 Prozent des Bundesgebietes als Teilgebiete ausgewiesen, die im Rahmen des Standortauswahlverfahrens für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle weiter betrachtet werden sollen. Im Freistaat Sachsen sind sogar 62 Prozent der Landesfläche betroffen.

Die Fachkonferenz Teilgebiete hat als erstes im Standortauswahlgesetz (StandAG) vorgeschriebenes formelles Beteiligungsformat den gesetzlichen Auftrag, den Zwischenbericht Teilgebiete in bis zu drei Beratungsterminen zu erörtern. Die Ergebnisse der Fachkonferenz sind von der BGE im weiteren Auswahlverfahren zu berücksichtigen.

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar