Wissenschaftsminister Sebastian Gemkow, die Rektorinnen und Rektoren der 14 staatlichen Hochschulen sowie die Dekane der beiden medizinischen Fakultäten in Leipzig und Dresden haben die hochschulpolitischen Ziele für die nächsten Jahre vereinbart. Insgesamt stellt der Freistaat dafür bis Ende 2024 rund 490 Millionen Euro zur Verfügung.

Damit werden drei Kernziele verknüpft:

1. Verbesserung bzw. Stärkung der Qualität in Studium, Lehre und Forschung sowie der gesellschaftlichen Rolle und sozialen Verantwortung der Hochschulen
2. Erhöhung der nationalen und internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen
3. Schaffung und Gewährleistung finanzieller und personeller Planungssicherheit

Erstmals werden zur Stärkung von Studium und Lehre Mittel aus dem Zukunftsvertrag mit dem Bund in die Zielvereinbarungen mit den Hochschulen integriert – insgesamt rund 309 Millionen Euro. Diese Mittel fließen etwa in 800 zusätzliche Stellen in der Lehre, was die Hochschulen in die Lage versetzt, dauerhaft und längerfristig zu planen.

Weitere rund 181 Millionen Euro sind vereinbartes Budget, das sich beispielsweise an der Erreichung vereinbarter Ziele orientiert. Dazu gehören unter anderem Immatrikulationszahlen oder die Zahl der Absolventinnen und Absolventen. Perspektivisch soll das Niveau von rund 100.000 Studierenden in Sachsen gehalten werden. Ebenso liegt ein Schwerpunkt darin, den Frauenanteil in Verwaltung und Lehre weiter zu erhöhen.

Wissenschaftsminister Sebastian Gemkow:

„Mit den heute unterzeichneten Zielvereinbarungen wird die Weiterentwicklung der sächsischen Hochschullandschaft bis 2024 konkret. Der Freistaat nimmt dabei wichtige gesellschaftspolitische Herausforderungen der Zukunft in den Blick und gewährt den Hochschulen gleichzeitig ein großes Maß an Flexibilität. Ich freue mich, dass die Zielvereinbarungen in einem partnerschaftlichen Miteinander zwischen dem Ministerium und staatlichen Hochschulen entstanden sind und bin dankbar für die gute Zusammenarbeit trotz der Corona-bedingten finanziellen Unsicherheiten auch während der laufenden Gespräche.“

Hintergrund:

Die hochschulpolitischen Ziele werden zwischen dem Wissenschaftsministerium und den einzelnen Hochschulen bilateral vereinbart. Die Laufzeit beträgt vier Jahre, rückwirkend vom 01.01.2021 bis Ende 2024. Die Zielvereinbarungen bilden den spezifischen Rahmen für jede einzelne staatliche Hochschule zur Schwerpunktsetzung in Studium, Lehre und Forschung.

Die Inhalte der Zielvereinbarungen werden zeitnah auf der Internetseite des Wissenschaftsministeriums veröffentlicht.

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