Die Gedenkfeier am Freitag, dem 3. September, ab 18 Uhr auf dem Ostfriedhof, Oststr. 119,  tritt dem Vergessen entgegen. Hier werden die Namen jener Verstorbenen genannt, die ohne Begleitung Verwandter im Jahre 2020 bestattet werden mussten. Das Gedenken gilt einer bemerkenswert großen Gruppe, doch auch uns Lebenden. Denn mit dem Namen eines Menschen verbindet sich auch seine Würde. Und auf der Würde ruht das Miteinander der Gesellschaft.

Zu dritten Mal stattfindend, gehören zur Feier wieder Gospelchor, Ansprache und im Kern die Verlesung aller Namen. Die Gäste begleiten anschließend eine Kerze von der Kapelle zum Grabfeld, wo diese dann in einer Laterne auf einer Stele an die Gedenkfeier erinnert.

„Gedenkfeier für unbekannt oder ohne Angehörige Verstorbene“ – Der sperrige Titel entstammt der Überschrift eines Ratsbeschlusses. Und darin liegt ein interessanter Aspekt: Politik, Verwaltung und Kirchen fanden sich in einem gemeinsamen, einem bürgerschaftlichen und diakonischen Anliegen: In Leipzig sollte niemand unbeachtet seine letzte Ruhe antreten müssen.

Da kein Angehöriger die erforderlichen Kosten der Beerdigung übernehmen wollte, musste die Stadt handeln. Zum Teil gelang es ihr, nachträglich Familienangehörige zu ermitteln und sie für das Armenbegräbnis und die Grabpflege in Anspruch zu nehmen. Auch über die bemerkenswerte Würde, die die städtische Friedhofsabteilung bei all dem bewahrt, schweigt der Titel.

Denn jede Urne wird im Seitenraum der Kapelle aufgestellt, kurz, aber eben doch als Möglichkeit zur Abschiednahme. Und jeder erhält ein einzelnes Grab. Wiederzufinden, wenn auch ohne Orientierungshilfe durch Stein und Schmuck. Auch ist nicht bekannt, welcher Teil der so Bestatteten tatsächlich ohne menschliche Nähe starb. Verbindend ist, dass sich in hunderten Fällen niemand fand, einen Verstorbenen begraben zu lassen.

Die Feier steht unter der Schirmherrschaft des Leipziger Stadtökumenekreises und wird in Kooperation mit der Stadt Leipzig gestaltet.

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