Das EU-Parlament wird am Mittwoch, den 15.09.2021, über die Einschränkung von Antibiotika in der Tierhaltung entscheiden. Die neuen Regeln sollen Resistenzen gegen Antibiotika verhindern. Jedes Jahr sterben in der EU aufgrund von Infektionen in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens ca. 33.000 Menschen.

„Es geht uns mit diesem Einspruch darum, den massiven Antibiotikaeinsatz in der kommerziellen Tierhaltung einzudämmen und so Gefahren für die Gesundheit der Menschen abzuwehren. Deshalb müssen bestimmte Antibiotika, die noch gegen resistente Keime wirken, der menschlichen Behandlung vorbehalten werden.“, so Constanze Krehl, sächsische Europaabgeordnete.

Der Umweltausschuss des Europaparlaments hat die EU-Kommission aufgefordert, fünf Antibiotika-Gruppen offiziell als sogenannte Reserveantibiotika einzustufen. Diese fünf sind gemäß der Weltgesundheitsorganisation von kritisch wichtiger Bedeutung für den Menschen und deshalb von höchster Priorität. Reserve-Antibiotika sollen eigentlich bei der Behandlung von Menschen als letztes Mittel im Kampf gegen Infektionen dienen, die durch multiresistente Bakterien ausgelöst werden.

Bekommt der Einspruch im Plenum eine Mehrheit, dann muss die Europäische Kommission den delegierten Rechtsakt entweder überarbeiten oder die Kriterien anderweitig anpassen.In Kraft treten könnte eine neue Regelung im kommenden Jahr. Es geht um den Einsatz von Reserveantibiotika in der Gruppenanwendung in Mastbetrieben und nicht um die Einzeltierbehandlung von Hund, Katze, Wellensittich oder Pferd.

Gleichzeitig soll deswegen die Kommission einen Gesetzesentwurf vorlegen, der die sogenannte Einzeltierbehandlung auch mit diesen Reserveantibiotika zulassen soll. Das bedeutet: Haustiere dürften auch weiterhin mit den Wirkstoffen behandelt werden.

Die Abstimmung findet am Mittwoch, 15.9.2021, ab 13 Uhr Uhr, statt. Die Verkündigung der Ergebnisse erfolgt um 19 Uhr.

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