Bis zum 1. November haben sächsische Bürgerinnen und Bürger noch Zeit, ihre selbst erstellte Steuererklärung für das Jahr 2020 fristgerecht bei ihrem Finanzamt abzugeben. Die normalerweise am 31. Juli endende Frist wurde aufgrund der Corona-Pandemie in diesem Jahr einmalig um drei Monate verlängert.

Zur Abgabe einer Steuererklärung sind auch diejenigen Personen verpflichtet, die sonst keine Erklärung abgeben mussten, aber im letzten Jahr Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld, Elterngeld oder Krankengeld von über 410 Euro bezogen haben.

Für Steuerpflichtige, die ihre Erklärung mithilfe eines Steuerberaters oder Lohnsteuerhilfevereins erstellen, läuft die Frist bis zum 31. Mai 2022.

Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen empfiehlt für eine komfortable Abgabe das Onlineportal „Mein ELSTER“. Dort lassen sich beispielsweise die Daten der übermittelten Lohnsteuerbescheinigungen oder Rentenleistungen per Mausklick direkt in die elektronische Steuererklärung übernehmen. Das erleichtert nicht nur die Erstellung der Steuererklärung, sondern ermöglicht auch eine schnellere Bearbeitung durch die Finanzämter, da es seltener zu Abweichungen von den Finanzamtsdaten kommt.

Daneben können seit dem 1. Oktober 2021 über das Onlineportal „Mein ELSTER“ u.a. folgende Anträge bequem auf elektronischem Weg an das Finanzamt übermittelt werden:

• Antrag auf Steuerklassenwechsel
• Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung
• Erklärung zum dauernden Getrenntleben
• Antrag zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM).

Servicehinweis

Die 24 sächsischen Finanzämter sind für den Besucherverkehr unter Einhaltung der geltenden Hygieneregeln regulär geöffnet.

Antworten auf allgemeine steuerliche Fragen werden auch am Info-Telefon der sächsischen Finanzämter beantwortet. Es ist Montag bis Donnerstag von 8 bis 17 Uhr und Freitag von 8 bis 12 Uhr unter der Rufnummer 0351 / 7999 7888 erreichbar (es gilt der Tarif für Anrufe in das deutsche Festnetz).

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