Anlässlich des heutigen Internationalen Tags gegen Gewalt an Frauen hat die stellvertretende Vorsitzende des DGB Sachsen Anne Neuendorf angemahnt, Frauen endlich wirkungsvoll gegen Gewalt und sexualisierte Übergriffe in allen Bereichen und vor allem in der Arbeitswelt zu schützen.

Jede dritte Frau erlebe in ihrem Leben in Deutschland physische und/oder sexualisierte Gewalt. Diese Zahl zeige: Gewalt an Frauen ist kein Randphänomen. Frauen aller Schichten und Altersgruppen seien davon betroffen – ob zu Hause, auf der Straße oder im Büro.

Studien belegen, dass mindestens jede/r vierte Angestellte bereits sexuelle Gewalt, Belästigung und Diskriminierung an der Arbeitsstelle erlebt habe – diese Form der Diskriminierung stelle damit zweifellos ein gesamtgesellschaftliches Problem dar.

„Täglich erfahren Frauen, dass sie gegen Gewalt schlecht geschützt sind, unter anderem weil diese Gewalt nicht als Gewalt gesehen wird. Oft fehlen ihnen die Instrumente sich wirksam dagegen zu wehren bzw. Unterstützung zu erfahren. Darauf möchten die sächsischen Gewerkschaftsfrauen am Tag gegen Gewalt an Frauen hinweisen“, sagte Anne Neuendorf, stellvertretende Vorsitzende des DGB Sachsen.

Um die Situation zu verbessern müsse die neue Bundesregierung die ILO-Konvention Nr. 190 zur Beseitigung sexueller Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz ratifizieren und umsetzen. Frauen müssen im Erwerbsleben vor (sexualisierter) Gewalt sicher sein.

„Frauen vor Gewalt zu schützen ist eine Aufgabe der gesamten Gesellschaft. Niedrigschwellige Unterstützungsnetzwerke und gut ausgestattete Hilfeeinrichtungen sowie konsequente Strafverfolgung sind wichtig. Neben häuslicher Gewalt ist sexualisierte Gewalt am Arbeitsplatz besonders folgenschwer. Betroffene Frauen zu schützen ist auch Aufgabe von Arbeitgebern und aufmerksamen Kolleginnen und Kollegen. Mehr Handlungsspielraum und Wissen für Mitbestimmungsgremien sind notwendig“, so Anne Neuendorf.

Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist rund um die Uhr und in 17 Sprachen erreichbar: 08000 116 016. Das bundesweite Beratungsangebot bietet auch Online-Beratung und Sofort-Chats an: www.hilfetelefon.de

Hintergrund:

Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) hat 2019 mit ihrer „Konvention 190“ erstmals ein internationales Übereinkommen gegen Gewalt am Arbeitsplatz beschlossen, das eine weltweit gültige Definition von sexualisierter Belästigung und Gewalt festgelegt. Es setzt ein starkes und weltweit verbindliches „Null-Toleranz“-Signal gegen Gewalt gegen Frauen am Arbeitsplatz. Griechenland hat als erster europäischer Staat das Übereinkommen im August dieses Jahres ratifiziert und auch Italien hat Ende Oktober die Ratifizierung bei der ILO eingereicht. Jetzt muss auch Deutschland endlich Flagge zeigen und diesen Beispielen folgen.

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