Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat die Förderung von Integrationsprojekten in Sachsen ab 1. Januar 2022 beschlossen. 125 Anträge mit einem Gesamtvolumen von 17,746 Mio. Euro gingen zum Stichtag 31. Juli 2021 bei der Bewilligungsstelle Sächsische Aufbaubank – Förderbank – ein, darunter 55 Folgeanträge für bereits laufende mehrjährige Projekte.

Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Höhe von 13,44 Mio. Euro konnten von den 70 Anträgen für neue Projekte 39 Anträge mittels eines Bewertungsverfahrens zur Förderung ausgewählt werden. Dabei werden die Projekte auf Grundlage einheitlicher Bewertungsmatrizen von SMS und SAB entsprechend der Förderrichtlinie bewertet.

Die Stellungnahme der Landkreise/ Kreisfreien Städte fließt ebenso in die Gesamtbewertung ein. So entsteht ein abschließendes Ranking aller eingereichten Anträge. Verglichen mit den Vorjahren ist das Förderprogramm im neuen Förderjahr erneut überzeichnet, was auf einen anhaltenden Bedarf in der Integrationsarbeit zurückzuführen ist.

Staatsministerin Petra Köpping: „Zweck der Förderung ist es, die Integration und gleichberechtigte Partizipation von Personen mit Migrationsgeschichte in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens zu verbessern, „Hilfe zur Selbsthilfe“ zu geben und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zwischen Personen mit und ohne Migrationshintergrund in der sächsischen Gesellschaft zu stärken. Ziel ist zudem die interkulturelle Öffnung in Organisationen sowie den Abbau von Vorurteilen und Fremdenfeindlichkeit zu fördern. Die Förderung folgt dem Grundverständnis, dass Integration ein gesamtgesellschaftlicher Prozess ist und dass sowohl Personen mit Migrationsgeschichte als auch die Mehrheitsgesellschaft gefordert sind, diesen Prozess aktiv und gemeinsam zu gestalten.“

Über die Förderrichtlinie „Integrative Maßnahmen – Teil 1 – Maßnahmen in den Bereichen Integration, Partizipation und gesellschaftlicher Zusammenhalt“

Bereits seit 2015 fördert der Freistaat Sachsen mit der Richtlinie (Teil 1) Maßnahmen zur Integration und selbstbestimmten aktiven Teilhabe von Personen mit Migrationsgeschichte in der Gesellschaft zur interkulturellen Öffnung in Organisationen, zum gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie zum Abbau von Vorurteilen und Fremdenfeindlichkeit. Projektträger sind hauptsächlich gemeinnützige Träger, Vereine und Verbände, kommunale Gebietskörperschaften und Träger der freien Wohlfahrtspflege.

Projektanträge sind bis spätestens 31. Juli des laufenden Jahres für das Folgejahr einzureichen. Zum Stichtag 31. Januar dürfen nur Anträge für Maßnahmen gestellt werden, die ab dem 1. Mai des laufenden Jahres oder später beginnen und die eine maximale Projektlaufzeit bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres haben.

 

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar