Das Gesundheitssystem im Freistaat Sachsen ist bereits jetzt an der Belastungsgrenze angelangt und durch neue Virusmutationen drohen weitere Eskalationsstufen.

Aus diesem Grunde appellieren die Präsidenten der sächsischen Industrie- und Handelskammern und der Handwerkskammern:

  • Die bestehenden Regelungen zur Vermeidung des Infektionsgeschehens müssen zwingend auch weiterhin eingehalten werden.
  • Kontakte sind in allen Bereichen auf das absolut und nur zwingend notwendige Maß zu begrenzen.
  • Allen Bürgerinnen und Bürgern ist schnellstmöglich bis spätestens Jahresende 2021 durch den Freistaat ein Impfangebot zu unterbreiten. Wir bitten alle impfwilligen Bürgerinnen und Bürger, dieses Angebot anzunehmen.
  • Die Wirtschaft muss mit unbürokratischen und gleichzeitig sicheren Wirtschaftshilfen unterstützt werden, um die Folgen der Pandemie als auch der daraus erforderlich gewordenen Maßnahmen abzumildern. Solche Unterstützung schließt das Konzept des Unternehmerlohns mit ein. Die sächsische Staatsregierung ist aufgefordert, sich für vollumfängliche Wirtschaftshilfen gegenüber dem Bund einzusetzen, die zum Zeitpunkt möglicher Schließungen bereits definiert sind.
  • Viele Bereiche der gewerblichen Wirtschaft sind für die Aufrechterhaltung von kritischer Infrastruktur im öffentlichen und privaten Bereich erforderlich. Bei einer Schließung von Schulen und Kindertageseinrichtungen ist die Anspruchsberechtigung für die Notbetreuung entsprechend zu berücksichtigen.

Daher gilt jetzt: Wir müssen wegkommen vom Zustand der Unsicherheit und der Angst vor einem neuen Lockdown. Unser gemeinsames Ziel muss es sein, eine weitere Verschärfung der Corona-Maßnahmen zu verhindern.

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