Heute, am 3. Dezember ist der Internationale Tag der Menschen mit Behinderung. Er soll für das Beschäftigungspotenzial von Menschen mit Handicaps sensibilisieren. Häufig sind Frauen und Männer mit einer Behinderung genau jene Fachkräfte, die in den Unternehmen dringend benötigt werden.

Die Arbeitsagenturen beraten interessierte Unternehmen bei der richtigen Arbeitsplatzgestaltung, finden die passenden Bewerber und können die Einstellung oder Probebeschäftigung finanziell unterstützen. Die Beschäftigungsquote der schwerbehinderten Menschen liegt aktuell weiter bei 4,1 Prozent.

„Es gibt in Sachsen viele Unternehmen, die als Vorbild vorangehen, indem sie Frauen und Männer mit einer Schwerbehinderung beschäftigen. Diesen Unternehmern gilt mein ausdrücklicher Dank. Sie sind der Beweis dafür, dass Inklusion gelingt. Dennoch sehe ich mit dem Blick auf die Beschäftigungsquote noch Luft nach oben. Die Integration von schwerbehinderten Menschen bietet viele Chancen – denn sie sind überdurchschnittlich gut qualifiziert und können mit geeigneten Arbeitshilfen, die Arbeitsagenturen und Integrationsämter finanzieren, einhundert Prozent Leistung erbringen.

Die zunehmende Digitalisierung und Home-Office-Angebote erweitern zusätzlich die Beschäftigungsmöglichkeiten von Fachkräften mit einer Behinderung. Deshalb ist es wichtig, dass sich weitere sächsische Arbeitgeber den Menschen mit Handicap gegenüber öffnen und selbst zum Chancengeber werden“, appelliert Klaus-Peter Hansen, Vorsitzender der Geschäftsführung der Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit (BA).

Arbeitslosigkeit

Von den derzeit 108.864 arbeitslosen Menschen in Sachsen sind 7.938 schwerbehindert (Stand November 2021). 73 Prozent der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen sind Fachkräfte bzw. besitzen einen akademischen Abschluss. Damit sind schwerbehinderte Menschen besser qualifiziert als alle derzeit Arbeitslosen in Sachsen (64 Prozent): Nur etwa jeder vierte arbeitslose Schwerbehinderte hat keine abgeschlossene Ausbildung, während beim Gesamtbestand an Arbeitslosen jeder Dritte keine Ausbildung vorweisen kann.

„Vorurteile gegenüber Menschen mit einem Handicap können wir uns mit dem Blick auf die hohen Fachkräftebedarfe nicht mehr leisten und sie sind auch häufig falsch. Das formale Merkmal „Schwerbehinderung“ allein sagt nichts über die individuelle Leistungsfähigkeit eines Menschen aus. Zudem sollte es nicht darum gehen, was jemand nicht kann, sondern wer worin besonders gut ist! Dieser stärkenorientierte Ansatz in der Personalauswahl ist zukunftsweisend. Menschen mit Handicap haben viele Talente und Qualifikationen – auch in Engpassberufen. Sie sind oft die Fachkräfte, die händeringend gesucht werden“, sagte Hansen weiter.

Beschäftigung

Die Beschäftigungssituation von schwerbehinderten Menschen in Sachsen, betrachtet nach dem tatsächlichen Arbeitsort, zeigt einen sehr positiven Verlauf und erreichte im Jahr 2019 einen neuen Höchststand. So waren damals (eine aktuelle Statistik gibt es zur Beschäftigungssituation Schwerbehinderter nicht) insgesamt 46.389 schwerbehinderte und gleichgestellte Frauen und Männer in Betrieben mit zwanzig und mehr Arbeitsplätzen beschäftigt. Das waren insgesamt 1.097 zusätzliche Beschäftigungsverhältnisse (plus 2,4 Prozent), die innerhalb eines Jahres durch sächsische Unternehmer bereitgestellt wurden. Damit erreicht die Beschäftigungssituation der schwerbehinderten Menschen in Sachsen einen neuen Höchststand.

Die Beschäftigungsquote betrachtet nur Unternehmen mit zwanzig und mehr Beschäftigten, die ihren Hauptsitz im jeweiligen Bundesland haben. Die Soll-Quote an Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung liegt bei mindestens fünf Prozent aller Arbeitsplätze. Aktuell erfüllen in Sachsen nicht alle Betriebe diese Pflicht.

Von 45.473 Pflichtarbeitsplätzen der 8.734 verpflichteten Betriebe waren tatsächlich 39.346 Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzt. Damit beträgt die Beschäftigungsquote in Sachsen – wie in den Vorjahren – 4,1 Prozent. Bundesweit lag die Beschäftigungsquote bei 4,6 Prozent. Stattdessen zahlen mehr als die Hälfte der beschäftigungspflichtigen sächsischen Betriebe (62 Prozent) eine Ausgleichsabgabe, die monatlich für jeden nicht besetzten Arbeitsplatz bis zu 320 Euro betragen kann.

Allianz Arbeit + Behinderung

Wichtige Themen macht man gemeinsam: Die Allianz Arbeit + Behinderung zur Beschäftigungsförderung von Menschen mit Behinderungen wurde am 03. Dezember 2010 gegründet und setzt sich aus 21 Partnern aus Politik und Wirtschaft zusammen. Um die Situation von Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern und den Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu gestalten, arbeiten die Partner u.a. an folgenden Zielen gemeinsam: die Potenziale von Menschen mit Behinderung vermitteln, die duale Berufsausbildung von Menschen mit Behinderung stärken und Arbeitsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt schaffen und sichern.

Mehr zur Allianz unter https://www.behindern.verhindern.sachsen.de/arbeit-plus-behinderung.html.

Unterstützung und Förderung durch die BA

Die Arbeitsagenturen und Jobcenter beraten und unterstützen die Einstellung von Schwerbehinderten. Betriebe, die Menschen mit Handicap einstellen, können zusätzliche finanzielle Unterstützung erhalten. So können beispielsweise Lohnzuschüsse für mehrere Jahre bzw. Einstellungspauschalen gezahlt werden. Zusätzlich unterstützen die Technischen Berater der Arbeitsagenturen bei der Planung, Beschaffung und Finanzierung von Arbeitshilfen im Betrieb, damit Schwerbehinderte ihre Leistungen ohne Einschränkungen erbringen können.

Wesentliche Leistungen der BA und Kontakte auf einen Klick: https://www.arbeitsagentur.de/

Technische Berater

Technische Berater klären gemeinsam mit Arbeitgebern vor Ort, unter welchen Bedingungen die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung möglich ist. Sie sind Spezialisten in der Einrichtung von geeigneten Arbeitsplätzen für Menschen mit Handicap. Zudem leisten sie Unterstützung bei der Beantragung von Zuschüssen für die richtige Arbeitsplatzgestaltung.

Berater für Rehabilitanden und Schwerbehinderte

Damit Menschen mit Behinderung bestmöglich unterstützt werden, kümmern sich in allen Agenturen für Arbeit speziell qualifizierte Berater um sie. Ziel ist, Jugendliche und Erwachsene individuell und umfassend über die Möglichkeiten der Ausbildungs- und Arbeitsaufnahme zu beraten und mit ihnen gemeinsam die erforderlichen Maßnahmen umzusetzen. Dazu können zusätzlich auch der Ärztliche Dienst, der Berufspsychologische Service oder der Technische Beratungsdienst hinzugezogen werden.

Eingliederungszuschuss:

Für bis zu zwei Jahre kann ein Betrieb mit bis zu 70 Prozent des Arbeitsentgeltes bezuschusst werden. Zusätzlich wird eine Pauschale für die Sozialversicherung gewährt. In besonderen Einzelfällen kann die Förderung sogar bis 60 Monate, bei über 55- Jährigen bis zu 96 Monate erfolgen.

Ausbildungszuschuss / Eingliederungszuschuss nach Ausbildung:
Um für behinderte bzw. schwerbehinderte Menschen die Chancen auf eine betriebliche Ausbildung und damit einen Berufsabschluss zu verbessern, können dem Arbeitgeber als Anreiz Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung oder einer vergleichbaren Vergütung gewährt werden. Bei Übernahme eines schwerbehinderten Menschen in ein Arbeitsverhältnis durch den Ausbildenden oder einen anderen Arbeitgeber im Anschluss an eine geförderte Ausbildung kann ebenso ein Eingliederungszuschuss erbracht werden.

Probebeschäftigung:

Arbeitgebern können die Kosten für die befristete Probebeschäftigung behinderter, schwerbehinderter und ihnen gleichgestellten Menschen bis zu einer Dauer von drei Monaten erstattet werden. Wesentliche Voraussetzung dafür ist, dass dadurch die Möglichkeit einer Teilhabe am Arbeitsleben verbessert wird oder eine vollständige und dauerhafte Teilhabe zu erreichen ist.

Arbeitsmarktprogramm „Wir machen das! – Menschen mit Behinderungen in Ausbildung und Beschäftigung“:

Gefördert werden können Arbeitgeber, die schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen auf einen zusätzlichen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz einstellen. Diese Fördermittel werden vom Sächsischen Ministerium für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) zur Verfügung gestellt und können bei der Agentur für Arbeit beantragt werden. Insgesamt kann die gestaffelte Förderung bis zu 5.000 Euro betragen.

Hintergrundinformationen:

  • Bei Nichterfüllung der Beschäftigungspflicht droht Ausgleichsabgabe
    Arbeitgeber, die ihrer Beschäftigungspflicht nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Höhe dieser Abgabe ist abhängig von der Beschäftigungsquote (Ist-Quote) und von der Arbeitsplatzzahl. Sie liegt für jeden nicht besetzten Pflichtarbeitsplatz zwischen 125 und 320 Euro im Monat.
    Weitere Infos: https://www.bih.de/integrationsaemter/
  • Schwerbehinderte können in nahezu allen Branchen arbeiten
    Schwerbehinderte Arbeitslose suchen häufig nach Tätigkeiten im Objektschutz (z.B. Pförtner), in Büro- oder Sekretariatsberufen, in der Gebäudetechnik (z. B. Hausmeistertätigkeiten), in der Reinigung oder in der Lagerwirtschaft. Aber auch eine Anstellung im Gartenbau, im Verkauf oder als Koch bzw. Köchin ist für Schwerbehinderte häufig interessant.

    Sechs Thesen zu schwerbehinderten Menschen:

    Schwerbehinderte Menschen sind leistungsfähige Fachkräfte!
    Menschen mit Behinderungen sind gut ausgebildete Fachkräfte und in vielen Bereichen der Wirtschaft einsetzbar. Drei Viertel der arbeitslosen Schwerbehinderten haben einen Berufsabschluss oder eine akademische Ausbildung. Damit sind sie besser qualifiziert als der Durchschnitt aller Arbeitslosen.

    Schwerbehinderte Menschen leisten genauso gute Arbeit wie Kollegen ohne Handicap!
    Oft sieht man den Menschen mit Handicap ihre Behinderungen nicht an. Zum Beispiel ein an Diabetes leidender Verkäufer oder eine Ingenieurin nach überstandener Krebserkrankung. Auch ein blinder EDV-Fachmann, ein gehörloser Zeichner oder eine Bürokraft im Rollstuhl leisten mit ihren spezifischen Hilfsmitteln vollwertige Arbeit.

    Schwerbehinderte sind nicht häufiger krank als gesunde Kollegen!
    Nach Einschätzung von Krankenkassen sind über die Hälfte aller Krankheitsfälle auf Krankheiten zurückzuführen, die mit der Behinderung an sich gar nichts zu tun haben. Vielmals sind Menschen mit Behinderungen stark engagiert und motiviert.

    Schwerbehinderte Menschen sind nicht unkündbar!
    Während der ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses gilt kein besonderer Kündigungsschutz. In dieser „Probe“-Zeit kann das Arbeitsverhältnis beendet werden, wie jedes andere auch. Ab diesen Zeitpunkt benötigt man für eine Kündigung die Zustimmung des Integrationsamtes.

    Schwerbehinderte Menschen verursachen kaum zusätzliche Kosten!
    Betriebe werden finanziell unterstützt, wenn sie schwerbehinderte Menschen einstellen. Dazu gehören Eingliederungszuschüsse der BA, Beschäftigungsprämien, Zuschüsse für technische Arbeitshilfen und die Finanzierung der behinderungsbedingten Ausstattung von Arbeitsplätzen. Außerdem kann sich das Integrationsamt an den Investitionskosten für die Schaffung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen beteiligen. Zusätzlich sparen Betriebe die Zahlung der monatlichen Ausgleichsabgabe, die bis zu 320 Euro pro unbesetzten Pflichtarbeitsplatz betragen kann.

    Schwerbehinderte Menschen sind für jedes Unternehmen ein Imagegewinn!
    Durch die Beschäftigung von Menschen mit Handicap beweist man Kunden, Geschäftspartnern, Mitarbeitern und der im besten Fall der breiten Öffentlichkeit, dass sich der Betrieb der gesellschaftspolitischen Verantwortung bewusst ist und sozial handelt.

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