Laut Information des Sächsischen Flüchtlingsrats wurde am Dienstag, den 30. November 2021 eine kleine Familie aus Delitzsch nach Tschetschenien abgeschoben. Dabei wurde ein 7-jähriger von der Bundespolizei auf dem Weg von der Schule zum Hort aufgegriffen. Das ist ein echter Tabubruch und Verstoß gegen die Prämissen des Koalitionsvertrages.

Immer wieder wurden in den vergangenen Monaten Familien aus Sachsen abgeschoben, zuletzt konnte die Familie Immerlishvili aus Pirna vor dem Oberverwaltungsgericht Bautzen einen Erfolg erzielen und musste aus Georgien nach Sachsen zurückgeholt werden.

Dazu erklärt Juliane Nagel, asylpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke im Sächsischen Landtag:

„Es ist schockierend, dass eine so kaltblütige Abschiebung in Sachsen noch geschehen kann, nach all den Debatten, die in diesem Jahr geführt wurden. SPD und Grünen müssen Innenminister Wöller endlich einhegen!  Noch vor einem Jahr haben wir als Linksfraktion ein Abschiebemoratorium beantragt, das ein Weg aus diesem Dilemma aufzeigt. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, Grünen und SPD heißt es „Wir werden gewährleisten, dass Abschiebungen durch Behörden des Freistaats Sachsen für Betroffene so human wie möglich und unter Berücksichtigung des Kindeswohls gestaltet werden.“ Was ist dieser Vertrag wert, wenn die darin festgehaltenen Vereinbarungen immer wieder gebrochen werden?

Im Fall des kleinen Jungen aus Delitzsch wurde das Kindeswohl ein weiteres Mal grob missachtet, denn nicht nur für ihn, sondern auch für seine Mitschüler:innen könnte der Aufgriff durch die Polizei traumatisierend sein. So etwas darf nicht passieren und muss in Zukunft konsequent verhindert werden. Es ist überfällig eine Bleiberechtsoffensive für Sachsen einzuleiten und menschenrechtswidrige Abschiebungen zu vermeiden.

Ich werde nun bei der Staatsregierung nachfragen, warum der Zugriff auf dem Schulweg erfolgte und warum dabei das Kindeswohl des Siebenjährigen und seiner Mitschüler:innen gefährdet werden musste. Außerdem will ich wissen, ob im Vorfeld durch die zuständige Ausländerbehörde Gründe geprüft wurden, die einer Abschiebung entgegenstehen könnten.

Wichtig ist auch die Frage, ob der zuständigen Ausländerbehörde bekannt war, dass der alleinerziehenden Mutter bei einer Abschiebung eine Gefährdung durch den ehemaligen Partner drohen könnte und wenn ja, warum die Abschiebung trotz Istanbul-Konvention und völkerrechtlich bindendem Vertrag durchgeführt wurde.“

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