Für die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 endet am 19. Januar 2022 die Frist zum Umtausch des Führerscheins. Alle Informationen zum Pflichtumtausch, der Online-Terminvereinbarung sowie den kontaktlosen Angeboten inklusive einer Checkliste der notwendigen Unterlagen sind auf der Internetseite der Stadt Leipzig www.leipzig.de/pflichtumtausch-fuehrerschein zu finden.

Die Antragstellung für das Umstellen der Fahrerlaubnis alten Rechts in einen Kartenführerschein erfolgt in der Regel mittels persönlicher Vorsprache. Aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen im Besucherverkehr bietet die Fahrerlaubnisbehörde zusätzlich die Möglichkeit der kontaktlosen Beantragung ohne Termin an.

Dazu müssen alle erforderlichen Unterlagen per Umschlag in die Einwurf-Box der Fahrerlaubnisbehörde im Eingangsbereich des Technischen Rathauses geworfen werden. In diesem Fall ist eine persönliche Abholung des Führerscheines vor Ort erforderlich, da der bisherige Führerschein in der Fahrerlaubnisbehörde entwertet werden muss.

Ein Vorsprachetermin muss lediglich für ein Anliegen je Vorgang (persönliche Antragstellung oder Abholung des bereits kontaktlos beantragten Kartenführerscheines) über die Online-Terminvereinbarung gebucht werden. Abholtermine sind aufgrund ihrer kurzen Dauer in der Regel öfter verfügbar, als Termine für die persönliche Antragstellung.

Im Terminmodul sind die beiden Anliegen wie folgt benannt:

1. Umstellung einer deutschen Fahrerlaubnis alten Rechts in eine EU-Fahrerlaubnis (Dauer ca. 20 Minuten). Hier wird der Führerschein an die gemeldete Anschrift geschickt.

2. Abholung des bereits beantragten Führerscheines (Dauer ca. 5 bis 10 Minuten) bei vorheriger kontaktloser Abgabe.

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