Die aus der Ukraine geflüchteten Menschen benötigen neben einer sicheren Unterkunft auch soziale und gesundheitliche Versorgung. Mit der vom EU-Rat beschlossenen Aufenthaltserlaubnis für die meisten geflüchteten Kriegsopfer aus der Ukraine kommt nur der Bezug von Asylbewerberleistungen und ein eingeschränkter Zugang zu Gesundheitsleistungen hinzu.

Das bedeutet unter anderem, dass die Beschäftigten in den Sozialämtern Behandlungsscheine vergeben – und so ohne entsprechenden fachlichen Hintergrund medizinische Entscheidungen treffen. In Sachsen soll es jetzt Bewegung geben, um die elektronische Gesundheitskarte auch für alle Personen einzuführen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.

Die asylpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke, Juliane Nagel, erklärt:

„Wir setzen uns schon lange dafür ein, dass alle Geflüchteten in Sachsen die elektronische Gesundheitskarte erhalten. Im März 2020 hatte die Koalition diese Forderung noch abgewiesen (Drucksache 7/1984). Jetzt erkennen nun auch die Parteien, die das Asyl- und Aufenthaltsrecht immer weiter eingeschränkt haben, den Handlungsbedarf.

Die Regierenden im Bund wie in Sachsen haben mit einiger öffentlicher Wirkung für die Solidarität mit den Kriegsopfern aus der Ukraine geworben. Wir freuen uns, dass auch Vertreter der CDU offenbar erkennen, wie schlecht die Zustände in den Erstaufnahmeeinrichtungen für die Betroffenen sind und wie schwer der Gang zur Ärztin oder zum Arzt ohne eine Gesundheitskarte sein kann.

Dresden hat die elektronische Gesundheitskarte zum 1. April 2020 auf eigene Faust eingeführt, indem die Landeshauptstadt einen Rahmenvertrag mit einer Krankenkasse abschloss. Die Erfahrungen sind bis heute positiv. Befürchtungen, die Kosten könnten explodieren oder Betrugsfälle sich häufen, wurden durch die Praxis entkräftet.

Uns ist schon lange klar: Es ist nicht haltbar, Geflüchtete aus der Krankenversicherung auszuschließen und ihren Zugang zu Gesundheitsleistungen zu erschweren. Es an der Zeit, die elektronische Gesundheitskarte in ganz Sachsen zu implementieren. Sollte sie endlich auch in Sachsen kommen, sollte das der Anfang einer Humanisierung des gesamten Asyl- und Aufenthaltsrechts sein.“

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