Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, das Sächsische Gleichstellungsgesetz bis 2021 zu beschließen. Im Mai 2022 verkündete das zuständige Ministerium im Rahmen der Halbzeitbilanz der Sächsischen Staatsregierung das Ziel, mit einem Entwurf der Staatsregierung für das Sächsische Gleichstellungsgesetz „demnächst“ in die Verbändeanhörung zu gehen.

„Wo ist das Sächsische Gleichstellungsgesetz? Seit der Ankündigung, die Verbände anzuhören, ruht still der See. Die Staatsregierung muss jetzt mal in die Gänge kommen und den Gesetzentwurf unverzüglich auf den Tisch legen“, sagte die stellvertretende Vorsitzende des DGB Sachsen, Daniela Kolbe, heute in Dresden.

Die DGB-Frauen in Sachsen unterstützten ausdrücklich das Ziel der Sächsischen Gleichstellungsministerin, mit dem neuen Gleichstellungsgesetz die Vorbildrolle des Freistaates als modernen Arbeitgeber auszubauen, die Chancengleichheit von Frauen in Führungspositionen zu verbessern und die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten zu stärken.

„Um die Gleichstellung in Sachsen zu verbessern, sind aber verbindliche Regelungen notwendig, deren Nichteinhaltung auch mit Sanktionen belegt ist. Dafür ist auch ein Klagerecht der Gleichstellungsbeauftragten und Personalräte notwendig. Mit unverbindlichen Empfehlungen ist den Frauen nicht geholfen. Wir werden den Gesetzentwurf in der Anhörung prüfen und nach Bedarf Verbesserungsvorschläge einbringen, damit die Gleichstellung von Frauen möglichst konkret und flächendecken in ganz Sachsen verbessert wird“, so Kolbe.

Eine zentrale Forderung der DGB-Frauen wird dabei die Erweiterung des Geltungsbereichs des Gesetzes sein, „der den gesamten öffentlichen Dienst, die kommunalen und Landesverwaltungen, deren Eigenbetriebe, ihre Bildungseinrichtungen sowie die Verwaltungsbereiche der Polizei und Justiz umfassen muss“, sagte Kolbe.

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