Eine Räumung des Heidebogen-Protestcamps durch die Polizei steht derzeit nicht an. Das Verwaltungsgericht Dresden kann von den Versammlungsteilnehmern befürchtete Maßnahmen nicht bereits „vorbeugend“ verbieten.

Das Gericht hat daher mit Beschluss vom 7. Februar 2023 einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz hinsichtlich einer am 8. Februar 2023 befürchteten Räumung der Dauerversammlung im Waldgebiet zwischen Ottendorf-Okrilla und Würschnitz mit dem Motto: „Heibo bleibt – Unser Wald bleibt und wir auch!“ abgelehnt.

Zur Begründung wurde ausgeführt, dass der Antrag unzulässig sei, da es dem Antragsteller am erforderlichen Rechtsschutzbedürfnis fehle. Begehrt werde vorbeugender Rechtsschutz, der grundsätzlich unzulässig sei. Gegenwärtig sei noch nicht absehbar, ob und wann eine Räumung der Versammlung erfolgen wird.

Eine dahingehende Entscheidung, die gerichtlich überprüft werden könnte, habe die zuständige Versammlungsbehörde des Landratsamts Bautzen noch nicht getroffen. Zunächst sei vielmehr eine Kontrolle hinsichtlich der Erfüllung der Auflagen der Allgemeinverfügung vom 18. Mai 2022 geplant.

Der Antragsteller kann gegen den Beschluss binnen zwei Wochen Beschwerde beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen.

Empfohlen auf LZ

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar