2023 werden den Imkern zur Varroabehandlung in Abhängigkeit von der Anzahl der bei der Tierseuchenkasse gemeldeten Völker wieder folgende Präparate zur Verfügung gestellt:

  • 0,5 l Ameisensäure (60% ad us. vet.)/Volk oder
  • 50 ml Oxalsäuredihydrat (3,5% ad us. vet.)/Volk oder
  • 2 Schalen Apiguard (Thymolpräparat)/Volk.

Da keine Teilung der Präparate möglich ist, lassen sich Ameisensäure nur je 2 Völker und Oxalsäure nur je 10 Völker bestellen. Die Bestellung und Ausgabe erfolgen durch das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA). Dafür wird für jeden Imker die jeweilige Medikamentenbestellung einzeln durch das LÜVA online bei der Sächsischen Tierseuchenkasse eingetragen. Ausschlaggebend ist dabei die hinterlegte Standortadresse bei der Sächsischen Tierseuchenkasse.

Um weiterhin für Vereine die Bestellung bearbeiten und somit auch die Medikamente vereinsweise abgeben zu können, ist es bei Bedarf notwendig, dass der jeweilige Verein die gesammelten Bestellungen seiner Mitglieder mit den vollständigen Adressangaben dem LÜVA schriftlich übermittelt.

Ihre Bestellung kann bis spätestens 15.04.2023 abgeben werden. Nach dem 15.04. eingehende Anforderungen lassen sich leider nicht mehr berücksichtigen.

Die Ausgabe der Medikamente erfolgt regulär im LÜVA, in der Stauffenbergstraße 4, Haus 5, Erdgeschoss, in Borna.

Auf Wunsch können die Bestellungen aber auch im Labor Wurzen (Friedrich-Ebert-Straße 2 im Gebäude der Stadtverwaltung Wurzen) oder in der Außenstelle Grimma, Gesundheitsamt des Landratsamtes (Bahnhofstraße 5, TLG-Gebäude 42, Haus 9, 4.OG links, Zimmer 421) abgeholt werden.

Bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin, um Wartezeiten zu vermeiden.

Beachten Sie bitte zudem die generelle gesetzliche Meldepflicht für eine Bienenhaltung beim LÜVA sowie bei der Sächsischen Tierseuchenkasse. Die Meldung bei der Tierseuchenkasse ersetzt nicht die Meldung beim LÜVA.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gern unter 03433 241-2501 zur Verfügung.

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