Wie oft wurde im Leipziger Stadtrat schon über Werbung im öffentlichen Raum diskutiert? Mal über Zigarettenwerbung, mal über Alkoholwerbung, mal über sexistische Werbung. Um die ging es irgendwie auch in einem Antrag der BSW-Fraktion, zu dem am 3. September deren Fraktionsvorsitzender Eric Recke in der Ratsversammlung sprach. Aber das mit der sexualisierten Werbung, mit der irgendwie aus seiner Sicht die arme Jugend verführt wurde, war nur der Mantel. Eigentlich ging es um eine Werbung, die das BSW auf völlig andere Weise triggert.

Nämlich um die Werbeaktion der Bundeswehr, die in letzter Zeit auf Leipziger Leuchttafeln zu sehen war. Die Bundeswehr hat – genauso wie die private Wirtschaft – ein Nachwuchsproblem. Längst wird wieder über die Einführung der Wehrpflicht debattiert. Und die geopolitische Situation hat sich seit 2011, seit Deutschland die Wehrpflicht abgeschafft hat, dramatisch geändert.

Gerade durch die Aggression Russlands gegen die Ukraine. Längst auch in Deutschland spürbar mit Drohnenattacken auf Flughäfen und Sabotageaktionen an Energieknotenpunkten.

Hat die Bundeswehr dann nun ein Recht, öffentlich um Nachwuchs zu werben? Oder ist das ein martialischer Übergriff auf unschuldige Kinder und Jugendliche?

Das BSW formulierte es genauso: „Bezüglich der Präsenz von Bundeswehrwerbung mahnt die BSW-Fraktion eine kritische Reflexion der städtischen Vorbildfunktion an. Auch wenn ein kommunales Verbot hier rechtlich nicht möglich ist, besteht ein dringender Handlungsbedarf im Sinne einer friedenspolitisch sensiblen Stadtentwicklung. Leipzig als Stadt des Friedens muss verhindern, dass Kinder und Jugendliche mit martialischen Bildmotiven, Waffendarstellungen oder gezielten Recruiting-Kampagnen für den Militärdienst konfrontiert werden.

Hier gilt es, in Verhandlungen mit den städtischen Werbeträgern und der Bundeswehr eine freiwillige Selbstverpflichtung zu erreichen. Der öffentliche Raum sollte ein Raum der Sicherheit und Bildung sein – nicht der sexuellen Grenzüberschreitung oder der militärischen Ansprache Minderjähriger.“

Sex als Verpackung

Und weil das in dem Sandwich-Antrag auch gleich noch mit sexistischer Werbung verknüpft wurde, klang das Ganze so, als würde sich ausgerechnet das BSW um die Verführbarkeit der Jugend sorgen. Mal abgesehen davon, dass von „martialischen Bildmotiven“ in der Bundeswehr-Plakatkampagne keine Rede sein konnte.

Und Einfluss darauf hat eine Stadt wie Leipzig ohnehin nicht, wie das Mobilitäts- und Tiefbauamt (MTA) stellvertretend für die Stadtverwaltung feststellte: „Die Forderung nach Einschränkung von Militärwerbung kann zudem nicht umgesetzt werden, da hier die Meinungsfreiheit laut Grundgesetz (GG) Artikel 5 zu beachten ist. Bei der Bundeswehr handelt es sich um eine im GG verankerte Institution. Auf den Artikel 12a GG zur Wehrpflicht wird zusätzlich verwiesen.

Die Bundeswehr ist nicht nur ein öffentlicher Arbeitgeber, sondern erfüllt verfassungsrechtlich definierte Aufgaben. Eine Einschränkung kann daher gesetzlich nicht durchgesetzt werden und wäre in den Werbeverträgen oder in der Sondernutzungssatzung oder der Genehmigungspraxis rechtswidrig und damit nichtig.“

Aber auch hier gilt, so das MTA: „Auch bei dieser Art von Werbung kann die Bürgerschaft sich an den Deutschen Werberat wenden, um eine Bewertung des Plakatinhaltes vornehmen zu lassen.“

Von dort werden die beschwerdeführenden Bürger auch keine andere Antwort bekommen.

Sind Jugendliche so naiv, wie behauptet?

Und das MTA stellte auch berechtigt fest, dass man den Leipziger Jugendlichen deutlich mehr Medienkompetenz (und dazu gehört nun einmal auch Plakatwerbung im öffentlichen Raum) zutrauen kann, als es der BSW-Antrag suggeriert.

„Unabhängig dessen sind angesichts der veränderten weltweiten Sicherheitslage bewaffnete Konflikte, Verteidigung und Wehrdienst Themen, die junge Menschen beschäftigen und somit Teil ihrer aktuellen Lebenswelt. Recruiting-Kampagnen der Bundeswehr im öffentlichen Raum stellen einen Anlass zur Debatte dar, welche jungen Menschen eine aktive Auseinandersetzung und eigenständige Meinungsbildung ermöglicht und ihre Entwicklung zu mündigen Bürger/-innen unterstützt“, benannte die Stellungnahme den wunden Punkt im BSW-Antrag.

„Mit Blick auf die Förderung von Lebenskompetenz ist festzustellen, dass es beim Jugendschutz nicht darum geht, kontroverse Themen zu vermeiden. Auch wenn im Rahmen gesetzlicher Regelungen bestimmte Medieninhalte wegen ihres möglichen entwicklungsgefährdenden Potenzials eingegrenzt oder durch Indizierung die öffentliche Darstellung verboten wird, ist das Vermeiden von Kontroversen nicht der Kerngedanke des Jugendschutzes.

Vielmehr weist beispielsweise der Leitgedanke des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes im Sozialgesetzbuch VIII auf den befähigenden und fördernden Aspekt hin. Junge Menschen sollen in die Lage versetzt werden, mit Risiken umzugehen. Es gilt, Kinder und Jugendliche dabei zu unterstützen, die Kompetenz zu entwickeln, selbstbestimmt und unter Abwägung von Risiken und Nutzen Verhaltensentscheidungen zu treffen.“

Genau darum ging es. Die Argumentation mit den ach so verführbaren Jugendlichen war sichtlich vorgeschoben. Und wurde auch nicht besser, als Eric Recke behauptete, im Gegensatz zur Plakatwerbung sei der Zugang zu solchen Inhalten für Jugendliche im Internet reguliert. Just in dem Raum, in dem wirklich „martialische“ Bilder längst zum Alltag der Jugendlichen gehören.

Nicht der erste Versuch

Es war auch nicht der erste Versuch des BSW, in einer sächsischen Kommune ein Werbeverbot für die Bundeswehr irgendwie doch noch durch die Hintertür durchzubekommen. Dasselbe hat sie auch schon Ende 2025 zusammen mit Freien Wählern und AfD im Landkreis Görtlkittz versucht.

Das MTA stellt dazu lakonisch fest: „Vor diesem Hintergrund hat auch die Landesdirektion Sachsen im Januar 2026 den Görlitzer Kreistagsbeschluss zum Werbeverbot der Bundeswehr für rechtswidrig erklärt: ‚Der Militärdienst ist eine Angelegenheit der Bundeswehr und fällt nicht in die Zuständigkeit der Kommunen. Zudem verletzt ein Werbeverbot die grundsätzlich wirtschaftspolitische Neutralität des Staates sowie den Gleichbehandlungsgrundsatz.‘ (Béla Bélafi, Präsident der Landesdirektion Sachsen)

Auch ein Stadtratsbeschluss der Stadt Zwickau, im Wesentlichen gleichen Inhalts, wurde von der Landesdirektion Sachsen als rechtswidrig beanstandet und nachfolgend aufgehoben.“

Um Jugendschutz ging es da wohl nicht, eher um Parteipolitik. Und so sah auch keine andere Fraktion im Stadtrat am 3. September irgendeinen Anlass, zu diesem Sandwich-Antrag auch noch über Jugendschutz zu diskutieren. Der Antrag wurde mit 11:37 Stimmen bei fünf Enthaltungen abgelehnt.

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