In Sachsen können Privatpersonen ab Montag (8.5.) und bis zum 20. Oktober bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB) als Bewilligungsstelle Härtefallhilfen wegen der gestiegenen Energiekosten für nicht leitungsgebundene Energieträger beantragen.

Antragsberechtigt sind Betreiberinnen und Betreiber von Heizungsanlagen in Privathaushalten in Sachsen, die im vergangenen Jahr in besonderer Weise von den Preissteigerungen bei Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz, Kohle beziehungsweise Koks betroffen waren.

Das sind im Normalfall Besitzerinnen und Besitzer von Einfamilienhäusern oder Vermieterinnen, Vermieter und Wohnungseigentumsgemeinschaften. Letztere müssen erklären, dass sie die Härtefallhilfen an die Mieterinnen und Mieter weiterleiten.

Mit den Zahlungen sollen Härten beim Erwerb der genannten Energieträger teilweise abgefedert werden. Wer im Jahr 2022 mehr als doppelt so viel für den jeweiligen Energieträger bezahlt hat als den von Bund und Ländern ermittelten Referenzpreis, kann 80 Prozent der darüber hinausgehenden Mehrkosten erstattet bekommen. Die Mindestsumme für die Entlastung liegt bei 100 Euro, die Obergrenze bei 2.000 Euro je Haushalt.

Die Referenzpreise betragen für Heizöl 71 Cent pro Liter, für Flüssiggas 57 Cent pro Liter, für Holzpellets 24 Cent pro Kilogramm, für Holzhackschnitzel 11 Cent pro Kilogramm, für Holzbriketts 28 Cent pro Kilogramm, für Scheitholz 85 Euro je Raummeter, Kohle/Koks 36 Cent pro Kilogramm, jeweils inklusive Umsatzsteuer.

Die Antragstellung erfolgt digital bei der SAB. Der Link zum Antragsportal wird ab dem 8.5.2023 auf der Seite https://www.sab.sachsen.de/energiehilfen-private veröffentlicht. Zu einer digitalen Antragstellung wird geraten.

Diejenigen Personen, die keinen Zugang zum digitalen Antragsverfahren haben, werden von der Verbraucherzentrale Sachsen im Auftrag des Freistaats Sachsen bei der digitalen Antragstellung unterstützt. Die Dienstleistung ist einmal pro Haushalt kostenfrei. Dazu kann über die Telefonnummer 0341 696 29 29 ein Termin vor Ort in den Beratungseinrichtungen vereinbart werden.

Nach einem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz hatte der Bundestag im Dezember den Weg für die durch den Bund finanzierten Härtefallhilfen freigemacht. In den zurückliegenden Wochen wurden die notwendigen vertraglichen, verwaltungsrechtlichen und technischen Voraussetzungen zwischen Bund und Ländern sowie zwischen den Ländern und länderintern geschaffen.

Bundesweit heizen rund neun Millionen Haushalte überwiegend mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern. Allein in Sachsen sind es mehr als 300.000 Haushalte. Teilweise kommen in Hauhalten zusätzlich zu beispielsweise einer Gas- oder Zentralheizung Kaminöfen zum Einsatz. Der Bund stellt für die Hilfszahlungen insgesamt bis zu 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung. Rund 90 Millionen hierfür sind für Sachsen vorgesehen. Die Zahl der zu erwartenden Antragstellungen ist nur sehr schwer vorherzusagen. Es ist mit mehr als 100.000 Anträgen in Sachsen zu rechnen.

Sachsen bedient sich für das Antragsverfahren einer von der Kasse Hamburg entwickelten Online-Plattform, die den sächsischen Antragstellerinnen und -stellern von der Sächsischen Aufbaubank zur Verfügung gestellt wird. Insgesamt beteiligen sich 13 Bundesländer an dieser Lösung. Seit dem 2. Mai haben diese Bundesländer das Antragsverfahren für die Härtefallhilfen in drei Tranchen gestartet. Mit dem gestaffelten Start konnte der störungsfreie Betrieb des Portals angesichts der enormen Zahl potenzieller Anträge gewährleistet werden.

Die SAB hält auf https://www.sab.sachsen.de den Link zum Antragsportal vor. Darin prüfen potenzielle Antragstellerinnen und -steller in einem vorgeschalteten Online-Rechner zunächst, ob sie grundsätzlich eine Härtefallhilfe bekommen können. Zudem wird auf der Webseite ein umfangreicher Fragen-und Antworten-Katalog zu finden sein.

Informationen sind zudem auf sachsen.de und energieversorgung.sachsen.de zu finden. Daneben können sich Antragstellende seit dem 2. Mai unter der Rufnummer 0351 4910-4999 an eine telefonische Hotline der SAB wenden.

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