Aus gegebenem Anlass weist die Stadt Borna darauf hin, dass außerhalb Silvesters das Abbrennen von Feuerwerken in der Stadt grundsätzlich verboten ist. Darüber hinaus gilt dieses Verbot in unmittelbarer Nähe von besetzten Storchenhorsten.

Seit Jahren brüten, nach einem starken Rückgang der Population in den in den 70er, Weißstörche im Stadtgebiet, sowie im Ortsteil Thräna. Der Erhalt und die Sicherung des Lebensraumes sind wichtige Voraussetzungen für das Überleben der Störche.

Das Abbrennen von Feuerwerken in unmittelbarer Umgebung von Storchenhorsten kann dazu führen, dass Altvögel panikartig das Gelege oder die Jungvögel verlassen. Die Gelege kühlen aus und sterben ab, die Jungvögel verhungern oder werden von Greifvögeln geschlagen. Eine ähnliche Störung und Fluchtreaktion kann der Flug einer Drohne über dem Nest auslösen.

Sowohl für einen Drohnenflug als auch für das Abbrennen von Feuerwerk bedarf es einer behördlichen Genehmigung. Die Anträge sind mindestens zwei Wochen vorher beim Fachdienst Ordnungsangelegenheiten zu stellen.   

Die erhebliche Störung von Weißstörchen während der Brutzeit stellt ein Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz dar und kann mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 € geahndet werden.

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