Das Zentrum für kriminologische Forschung Sachsen e.V. (ZKFS) hat in Kooperation mit den Autorinnen und Autoren Professorin Dr. Elisa Hoven, Anja Rubitzsch und Jan Schriever eine Studie zur Evaluation des Täter-Opfer-Ausgleichs in Sachsen durchgeführt, die mit Mitteln des Sächsischen Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung (SMJusDEG) gefördert wurde.

Im Rahmen der Studie wurde unter anderem analysiert, in welchen Ermittlungsverfahren ein Täter-Opfer-Ausgleich erfolgte und welche Herausforderungen im Umgang mit diesem Instrument aufgetreten sind. Justizministerin Katja Meier hat heute, am 3. Mai, gemeinsam mit einer der Autorinnen und Autoren der Studie, Prof. Dr. Hoven, die Studie und deren Ergebnisse vorgestellt.

Justizministerin Katja Meier: „Um den Bedürfnissen der Opfer gerecht zu werden, die in den Sanktionsverfahren kaum Berücksichtigung erhalten, sind wir aufgefordert, uns auch mit alternativen Wiedergutmachungsformen zu beschäftigen. Ich freue mich daher, dass wir mit der vorlegten Studie zum Täter-Opfer-Ausgleich nun eine gute Grundlage geschaffen haben, um die Potentiale einer breiteren Anwendung des Täter-Opfer-Ausgleichs in Sachsen besser zu erkennen und zu nutzen.

Damit haben wir einen weiteren wichtigen Punkt des Koalitionsvertrages umgesetzt. Alternative Wiedergutmachungsformen sind einer von vielen wichtigen Bausteinen, um unsere Gesellschaft sicherer und konfliktärmer zu machen.“

Die Sächsische Staatsregierung hat es sich in ihrem Koalitionsvertrag für die Jahre 2019 bis 2024 unter anderem zum Ziel gemacht, alternative Wiedergutmachungsformen zu stärken und weiterzuentwickeln. Alternative Wiedergutmachungsformen wie der Täter-Opfer-Ausgleich können zu einer nachhaltigeren Konfliktbefriedung und zur Vermeidung künftiger Straffälligkeit beitragen.

Die persönliche Begegnung zwischen Täter und Opfer kann in geeigneten Fällen helfen, die Auseinandersetzung mit der Tat zu fördern und die Folgen des Handelns dem Täter stärker ins Bewusstsein zu rufen. Für Opfer von Straftaten kann es zudem entlastend sein, wenn Täter die Verantwortung für ihr Handeln und das damit verursachte Unrecht übernehmen und sich aktiv um Wiedergutmachung bemühen.

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