Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) hat 2022 die Lärmbelastung entlang von stark befahrenen Hauptverkehrsstraßen untersuchen lassen. Die daraus resultierenden Lärmkarten samt Anzahl der lärmbetroffenen Anwohner je Gemeinde stehen ab sofort für jedermann auf der Webseite des LfULG zur Verfügung.

Danach sind in Sachsen alleine im Einwirkungsbereich der untersuchten Hauptverkehrsstraßen rund 677.000 Einwohner belästigenden Geräuscheinwirkungen durch den Straßenverkehr ausgesetzt. Bei rund 260.000 Personen sind die nächtlichen Belastungen so hoch, dass bei dauerhafter Einwirkung das Risiko gesundheitlicher Beeinträchtigungen erhöht ist.

Die Ursache dafür liegt in Stressreaktionen des menschlichen Organismus mit Auswirkungen auf das Herz-Kreislauf-System und die Psyche. Die aktuellen Lärmkarten bestätigen, dass die gesundheitsrelevanten Lärmbrennpunkte insbesondere in den Innenstädten entlang hoch frequentierter Ortsdurchfahrten zu finden sind. Im Einwirkungsbereich von Autobahnen sind die Pegel niedriger, besitzen jedoch ein teils erhebliches Belästigungspotenzial für die Anwohner.

Betroffene Bürgerinnen und Bürger können sich in den veröffentlichten Lärmkarten über die Höhe der Lärmbelastung informieren, der sie an ihrem Wohnort ausgesetzt sind. Schwerpunkte der Geräuschbelastung sind in sogenannten „Hot-Spot-Karten“ gesondert ausgewiesen. Zur Einordnung: Neu ist, dass die Lärmkarten erstmals nach europaweit einheitlichen, an den aktuellen Stand der Technik angepassten Berechnungsmethoden erstellt wurden.

Das hat zur Folge, dass sowohl die Lärmkarten als auch die Betroffenenzahlen nicht mit den Ergebnissen früherer Lärmkartierungen vergleichbar sind. Selbst wenn sich dadurch die ermittelten Geräuschpegel und die Zahl der belasteten Menschen aufgrund der neuen Berechnungsmethode erhöht haben, haben sich die in den Lärmkarten identifizierten Belastungsschwerpunkte nicht verändert.

Im nächsten Schritt muss sich jede von der Lärmkartierung betroffene Gemeinde im Rahmen einer Lärmaktionsplanung mit der örtlichen Lärmsituation auseinandersetzen und die Öffentlichkeit in den Prozess einbinden. Die Lärmaktionsplanung muss bis zum 18. Juli 2024 abgeschlossen sein.

„In dem Prozess werden unterschiedliche Interessen aufeinandertreffen, hob Landesamtspräsident Norbert Eichkorn hervor. Wir werden die Gemeinden damit nicht alleine lassen, sondern durch fachliche Beratung und Hilfestellung unterstützen“. Die hohe Zahl von Lärmbetroffenen und die damit einhergehende Gesundheitsrelevanz verdeutliche nachhaltig den Handlungsbedarf.

Da die Lärmaktionsplanung ihre praktische Wirkung nur entfalten kann, wenn die Maßnahmen auch tatsächlich umgesetzt werden, können Gemeinden, die einen Lärmaktionsplan beschlossen haben, eine finanzielle Unterstützung für die Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen über das vom Freistaat Sachsen auferlegte Förderprogramm »Stadtgrün und Lärmminderung« beantragen.

Hintergrund:

Die turnusmäßig alle fünf Jahre stattfindende Lärmkartierung geht zurück auf die Vorgaben der EU-Umgebungslärmrichtlinie. Durch die Information über Ausmaß und Höhe der Belastung sollen Politik und Öffentlichkeit für das Thema »Lärmbelastung« sensibilisiert werden. Die Lärmkarten bilden die Grundlage für die Lärmaktionsplanung durch die betroffenen Städte und Gemeinden.

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