Die Ergebnisse der Lärmkartierung 2022 sind ab sofort digital verfügbar, meldet das Amt für Umweltschutz. Auf den Internetseiten der Stadt erhalten die Leipzigerinnen und Leipziger jetzt wieder aktuelle Einblicke in den Verkehrslärm von Kfz und Straßenbahnen sowie den Lärm durch Industrie- und Gewerbeanlagen. Die Stadt Leipzig hat zum vierten Mal den Kfz-Verkehrslärm, den Straßenbahnverkehrslärm sowie den Lärm bestimmter Industrie- und Gewerbeanlagen kartiert.

Dabei folgt sie dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), wonach die zuständigen Behörden alle fünf Jahre die Lärmkarten aktualisieren müssen. Damit wird auch die Grundlage für die anstehende dritte Fortschreibung des Lärmaktionsplans (Stufe 4) gelegt, welche bis zum Sommer 2024 erarbeitet werden muss. Hierin werden laut Umweltbürgermeister Heiko Rosenthal auch die erforderlichen Maßnahmen formuliert.

„Für die Stadt Leipzig wurden für den 24-Stundenzeitraum 81.700 und für den Nachtzeitraum 107.500 vom Kfz-Verkehrslärm Betroffene ermittelt“, erklärt Heiko Rosenthal. „Vom Straßenbahnverkehrslärm sind 16.000 Personen im 24-Stundenzeitraum und 29.200 Personen für den Nachtzeitraum betroffen. Entscheidend ist jeweils die Überschreitung des Wertes 65 dB (A) ganztags und 55 dB (A) nachts. Der durch die untersuchten Industrie- und Gewerbeanlagen verursachte Lärm ist bezüglich der Betroffenheiten nicht relevant.“

Auch der Fluglärm im Leipziger Norden wird in der neuen Lärmkarte sichtbar. Grafik: Stadt Leipzig
Auch der Fluglärm im Leipziger Norden wird in der Lärmkarte sichtbar. Grafik: Stadt Leipzig

Die neue Lärmkartierung (hier kommt man direkt zur Website der Stadt) wurde nach den EU-weit harmonisierten Methoden „CNOSSOS-EU“ (Common Noise Assessment Methods) und den in diesem Zusammenhang gültigen neuen Berechnungsvorschriften durchgeführt. Mit der Einführung der neuen Berechnungsmethodik gab es zahlreiche Änderungen hinsichtlich der zu berücksichtigenden Parameter und der Klassifizierung der Berechnungsergebnisse.

Zudem wurde eine andere farbliche Darstellung der Lärmkarten eingeführt. Die neuen Vorgaben für die Berechnung führen dazu, dass eine größere Zahl von Bürgerinnen und Bürgern als vom Lärm Betroffene zu betrachten sind. Für die vorangegangenen Lärmkartierungen waren die vorläufigen Berechnungsverfahren für den Umgebungslärm (VBUS, VBUSch, VBUF und VBUI) und zur Ermittlung der Betroffenenzahlen durch Umgebungslärm (VBEB) angewandt worden.

In Zuständigkeit des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) erfolgte die Kartierung des Eisenbahnverkehrslärms. Die Ergebnisse können auf geoportal.eisenbahn-bundesamt.de abgerufen werden. Für die Durchführung der Kartierung des Flugverkehrslärms, soweit er durch den Flughafen Leipzig-Halle verursacht wird, ist das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) verantwortlich. Diese Ergebnisse sind auf luis.sachsen.de/fachbereich-laerm.html einsehbar.

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