14 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention beurteilt der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen erneut die Umsetzung in Deutschland – das sogenannte Staatenberichtsverfahren. In den ersten Verfahren wurden gravierende Mängel festgestellt. Am 29. und 30. August kam es in Genf erneut zum Austausch zwischen dem Ausschuss und der Bundesregierung („Constructive Dialogue“).

Dazu erklärt Sarah Buddeberg, inklusionspolitische Sprecherin: „Deutschland ist weit entfernt von einer inklusiven Gesellschaft. Weiter wird eine Politik betrieben, die nur in Teilen oder gar nicht den Maßgaben der UN-Behindertenrechtskonvention entspricht. Viele Vorschläge der vergangenen Staatenprüfungen müssen wohl unverändert übernommen werden. Von flächendeckender Barrierefreiheit kann keine Rede sein, Selbstbestimmungsrechte stoßen an strukturelle Grenzen.

Wie sollen Menschen mit Behinderungen selbstständig wohnen, wenn keine ambulanten Wohnformen oder barrierefreier Wohnraum vorhanden sind? Wie sollen sie sich fortbewegen, wenn ÖPNV und öffentlicher Raum nicht zugänglich sind? Wie sollen sie gleichberechtigt lernen und arbeiten, wenn dies nur in Sonderstrukturen für Menschen mit Behinderungen möglich ist?

Wo das Handeln des Bundes nicht ausreicht, sollte die Landesregierung vorangehen. Sachsen jedoch hält an traditionellen Konzepten von `Behinderten-Werkstätten´ oder Förderschulen für Kinder fest, anstatt inklusive Lern- und Arbeitsformen auszubauen und so Wahlfreiheit zu ermöglichen. Zwischenzeitlich ist Sachsen das einzige Bundesland, in dem das Inklusionsgesetz nicht auf kommunaler Ebene gilt!

Inklusion als Worthülse: Mit wohlklingenden Zielen wie „Sachsen barrierefrei 2030“, aber nicht ausreichend gesetzlich verankert oder mit Kostenvorbehalten ausgebremst. Unsere Forderungen, beispielsweise nach einer inklusiven Arbeitswelt, nach einer Verankerung von Barrierefreiheit in der Sächsischen Bauordnung, nach Stärkung der Inklusion im Schulgesetz und im Kitagesetz wurden abgelehnt. Wir fordern die Staatsregierung umgehend zum Handeln auf – zum Beispiel zur Novellierung des Inklusionsgesetzes.

Denn Inklusion ist keine Gefälligkeit oder ein „Ideologieprojekt“, sondern international geltendes Menschenrecht.“

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