Die Kuppelhalle Tharandt ist nicht nur ein historischer Ort, sondern kann mit seinem Betreiber, dem gleichnamigen Verein, auf eine bereits seit den 1980er Jahren bestehende Vereinsgeschichte zurückblicken. Die sog. KuHa ist zu einem etablierten sozialen und kulturellen Treffpunkt herangewachsen, der gleichzeitig Mehrgenerationenhaus ist.

Um all diese Angebote zu verzahnen, fördert das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt die KuHa als Sozialen Ort mit 141.422 Euro bis Ende 2024. Über den Verlauf des Projektes hat sich Sozialministerin Petra Köpping heute im Rahmen eines Vor-Ort-Besuchs informiert und ist dabei auch mit den Verantwortlichen ins Gespräch gekommen.

Sozialministerin Köpping: „Diese auf der Initiative von Jugendlichen beruhende Vereinsaktivität ist ein besonders gelungenes Beispiel dafür, wohin sich langjähriges ehrenamtliches Engagement entwickeln kann. Es freut mich hier erneut einen Treffpunkt vorzufinden, der den Anspruch hat, aktive Gemeinwesenarbeit zu betreiben und die bereits gelebte Tradition fortzuführen.“

Die Vernetzung und Interessiertenansprache wird dabei durch eine fest eingestellte Koordinationskraft für den Zeitraum des Projektes abgesichert. Mit dem Ziel der Verstetigung nach Projektende soll dabei eine Art „Selbstläufer“ des generationsübergreifenden und zielgruppenoffenen Engagements in Gang gesetzt werden. Die nächsten Angebote, die konkret vor Ort umgesetzt werden sollen, sind u.a. ein Kurzfilmabend, Kreativnachmittage sowie ein Haus- und Hoffest.

Hintergrundinformation

Im Sommer 2021 hat das Kabinett die gemeinsame Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung und des Sozialministeriums „Orte des Gemeinwesens“ mit den beiden Teilprogrammen „Soziale Orte“ und „Orte der Demokratie“ beschlossen. Für die „Sozialen Orte“ sind im aktuellen Doppelhaushalt 2023/24 pro Jahr jeweils vier Millionen Euro eingeplant.

Die Förderung legt einen Schwerpunkt auf den ländlichen Raum und auf benachteiligte Stadtteile: Gefördert werden Soziale Orte und Orte der Demokratie in Gemeinden mit weniger als 40.000 Einwohnern oder mit einem konkreten, bedarfsorientierten Stadtteilbezug.

Es wird die Schaffung, in Ausnahmefällen auch die Weiterführung oder die Erneuerung von „Sozialen Orten“ mit Personal- und Sachkosten finanziert. Wenn es zum Aufbau oder der Weiterführung eines „Sozialen Ortes“ unbedingt nötig ist, sind auch bauliche Investitionskosten für „Soziale Orte“ bis zu einer Höhe von 50.000 Euro förderfähig.

Der Fördersatz beträgt regelmäßig 90 Prozent, in ganz besonders gelagerten Ausnahmefällen ist eine Vollfinanzierung möglich. Eigenmittel bzw. Eigenleistungen sollen erbracht werden, da auch durch Eigenleistungen das Engagement des lokalen Gemeinwesens belegt wird.

Mit den Orten des Gemeinwesens sollen gemeinnützige Vereine, Verbände oder Gesellschaften, aber auch Kommunen gefördert werden. Maßnahmen können mit einer maximalen Dauer von bis zu einem Jahr gemäß aktueller Bekanntmachung bewilligt werden.

Bisher wurden durch die Sächsische Aufbaubank (SAB) 38 Projekte als „Soziale Orte“ bewilligt.

Weitere Informationen: https://www.sms.sachsen.de/soziale-orte.html

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