Die Stadt Leipzig richtet im zweiten Quartal 2023 einen „Beteiligungsrat Gemeinwohl“ nach dem Modell Bürgerrat ein. Der Stadtrat hat dafür in seiner April-Sitzung den entsprechenden Beschluss gefasst. Gemeinsam mit der Leipziger Bürgermeisterin für Jugend, Schule und Demokratie, Vicki Felthaus, stellte die sächsische Demokratieministerin Katja Meier den Beteiligungsrat am Montag, dem 15. Mai, im Bürgerbüro am Burgplatz vor.

Der „Beteiligungsrat Gemeinwohl“ ist der erste Bürgerrat in Leipzig, der direkt vom Stadtrat beschlossen wurde. Das Beteiligungsverfahren wird im Juni und Juli 2023 durch das Referat für Demokratie und gesellschaftlichen Zusammenhalt umgesetzt. Die Einladungen an die zufällig ausgewählten Leipzigerinnen und Leipziger werden jetzt verschickt, kündigte Felthaus an.

Das Projekt wird im Rahmen der Förderrichtlinie Bürgerbeteiligung des Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung (SMJusDEG) mit einer Summe von 35.000 Euro gefördert.

Demokratieministerin Katja Meier sagt dazu: „Der ‚Beteiligungsrat Gemeinwohl‘ der Stadt Leipzig ist ein gutes Beispiel für den Ansatz, den wir mit unserer Förderrichtlinie Bürgerbeteiligung verfolgen: Jedes einzelne Beteiligungsvorhaben trägt dazu bei, dass die Bürgerinnen und Bürger in Sachsen besser in politische Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse eingebunden werden und in der Folge die fachliche Qualität politischer Entscheidungen steigt.“

Wie soll der Beteiligungsrat arbeiten?

Der „Beteiligungsrat Gemeinwohl“ wird im Juni und Juli 2023 in vier Sitzungen an verschiedenen Orten im Stadtgebiet tagen. Bei allen Sitzungen ist Barrierefreiheit gesichert, verspricht die Stadt. Es werden insgesamt 70 Personen zur Teilnahme eingeladen, davon 20 Schülerinnen und Schüler.

Ziel ist es, Ideen aus der Stadtbevölkerung einzuholen, die das Gemeinwohl in Leipzig stärken. Der Beteiligungsrat soll Empfehlungen erarbeiten, wie gesellschaftliches gemeinwohlorientiertes Engagement durch Einwohnerinnen und Einwohner selbst, aber auch durch Unternehmen, Institutionen und Vereine gefördert und angeregt werden kann. Die gemeinsam entwickelten Empfehlungen sollen im Herbst in einer öffentlichen Sitzung an den Oberbürgermeister und den Stadtrat überreicht werden.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden über die Weiterverwendung ihrer Empfehlungen informiert.

Beteiligung seit 2022 Sachsenthema

Der „Beteiligungsrat Gemeinwohl“ wird mit 35.000 Euro über die Förderrichtlinie Bürgerbeteiligung gefördert. Die Richtlinie wurde im Jahr 2022 veröffentlicht, mit dem Zweck, Bürgerbeteiligung in Sachsen in der Breite zu verankern und sowohl die Kommunen, als auch die zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteure im Bereich Beteiligung finanziell bei der Umsetzung ihrer Vorhaben zu unterstützen.

Bislang haben sich 74 Projekte um eine Förderung beworben, von denen 30 bereits in Umsetzung sind. Die eingereichten Anträge des dritten Förderaufrufs befinden sich derzeit noch in der Prüfung. Ein vierter Förderaufruf mit Antragsfrist bis September dieses Jahres wird aktuell vorbereitet und zum Sommer veröffentlicht.

Bürgermeisterin Vicki Felthaus sagt zum Leipziger Projekt: „Ich freue mich auf die Sicht der Bürgerinnen und Bürger zum immer wichtiger werdenden Thema ‚Gemeinwohl‘. Im Beteiligungsrat werden die Teilnehmenden Raum und Zeit haben, sich intensiv damit zu befassen und ihre Perspektive auf das Thema zu erarbeiten.“

Losverfahren kommt zum Einsatz

Das Format Bürgerrat, nach dem der „Beteiligungsrat Gemeinwohl“ organisiert wird, zeichnet sich besonders dadurch aus, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer nach dem Zufallsprinzip aus dem Melderegister ausgelost sowie politisch unterrepräsentierte Gruppen direkt angesprochen werden. Dadurch sollen möglichst unterschiedliche Menschen aus ganz Leipzig erreicht werden, die im Bürgerrat miteinander Ideen entwickeln und diskutieren.

Für den „Beteiligungsrat Gemeinwohl“ kommt das aufsuchende Losverfahren zum Einsatz: Bei ausbleibender Rückmeldung auf die Einladung wird im persönlichen Kontakt eruiert, ob Barrieren oder Einwände abgebaut werden können und eine Teilnahme doch möglich wäre. Die Schülerinnen und Schüler werden über Kooperationen mit Schulen gewonnen.

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