Auch im Schuljahr 2024/2025 gibt es in Sachsen wieder das EU-Schulprogramm mit zwei Portionen frischem Obst, Gemüse und Milch pro Woche. Das Online-Bewerbungsverfahren für das Programm startet am Mittwoch, den 10. April 2024. Interessierte Kitas sowie Grund- und Förderschulen können sich über die Website www.schulobst-milch.sachsen.de beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie für eine Teilnahme bewerben. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 16. April 2024.
Mit der Teilnahme am EU-Schulprogramm für Obst, Gemüse und Milch fördert Sachsens Landwirtschaftsministerium eine gesunde Ernährung in Kitas sowie Grund- und Förderschulen. Um Mehrkosten auszugleichen, fördert seit 2021 auch Aufschläge für ökologisch erzeugte Produkte.
Landwirtschaftsminister Wolfram Günther: „Wenn Schulen, Kitas oder Krippen am Schulprogramm teilnehmen, tragen sie zu einer gesunden Ernährung der Kinder bei. Dabei ist mir wichtig, dass wir im Schulprogramm auch Öko-Produkte unterstützen. Das kommt Natur und Umwelt zu Gute. Außerdem kommen wir der gestiegenen Nachfrage nach und entsprechen dem Wunsch vieler Eltern sowie vieler Kitas und Schulen.
Neben der zusätzlichen Vitaminzufuhr sind mit dem Programm interessante pädagogische Begleitangebote wie zum Beispiel Bauernhofbesuche verknüpft. Kinder probieren Obst, Gemüse und Milch und erfahren gleichzeitig, was zu gesunder Ernährung gehört und wie die Lebensmittel erzeugt werden.“
Den Programmteil „Obst und Gemüse“ können ausschließlich Grund- und Förderschulen nutzen. Der Programmteil „Milch“ steht darüber hinaus Kinderkrippen und Kindergärten offen.
Die zugelassenen Einrichtungen werden ab Anfang Mai im Internet veröffentlicht. Anschließend können die Schulen, Kindergärten und Kinderkrippen Kontakt zu einem zugelassenen Lieferanten aufnehmen, der sie dann ab Beginn des neuen Schuljahres mit Obst, Gemüse beziehungsweise Milch beliefern soll. Eine Liste der in Sachsen zugelassenen Lieferanten ist unter der genannten Internetadresse abrufbar.
Hintergrund
Für das EU-Schulprogramm stellt die EU den Mitgliedsstaaten jährlich rund 221 Millionen Euro zur Verfügung. Die Verteilung der Mittel erfolgt auf Basis der Anzahl der sechs- bis zehnjährigen Kinder in den Mitgliedsstaaten. Sachsen erhält für das Schuljahr 2024/2025 rund 1,62 Millionen Euro. Zusätzlich werden Landesmittel in Höhe von 600.000 Euro zur Verfügung gestellt.
Die ergänzende Finanzierung in Höhe der Umsatzsteuer erfolgt ebenfalls aus Landesmitteln auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes. Weitere Informationen finden sich unter www.schulobst-milch.sachsen.de.
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