Zur aktuellen Diskussion um das Mautgesetz und die geplanten Ausnahmen für verschiedene Handwerksberufe erklärt Franziska Schubert, Vorsitzende der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Sächsischen Landtag:

„Garten- und Landschaftsbaubetriebe sowie dienstleistende Gärtner und Handelsbaumschulen sind ein bedeutender Teil unseres sächsischen Handwerks. Dachdeckerinnen, Maurer und unsere Garten- und Landschaftsbaubetriebe arbeiten Hand in Hand und transportieren alle Material zur selben Baustelle.

Es wäre ungerecht gegenüber den Garten- und Landschaftsbaubetrieben, wenn sie für denselben Weg Maut bezahlen müssen, während andere von dieser befreit sind. Ein Rechtsgutachten kommt zum selben Schluss. Diese Ungleichbehandlung finde ich nicht richtig und fordere Verkehrsminister Wissing (FDP) auf, das noch gerade zu rücken.“

„Wir Bündnisgrüne unterstützen ausdrücklich Bundesminister Cem Özdemir, der sich von Anfang an dafür stark gemacht hat, dass hier gleiches Recht für alle gilt. Die Ungleichbehandlung der Garten- und Landschaftsbaubetriebe, der dienstleistenden Gärtner und der Handelsbaumschulen im Mautgesetz sollte rasch beseitigt werden. Verkehrsminister Wissing ist hier in der Pflicht, zügig nachzubessern.“

„Sachsen ist ein Gartenland. Allein der Staatsbetrieb Sächsische Schlösser, Burgen und Gärten pflegt über 50 Parkanlagen. Rund 250 Unternehmen sind im Verband des sächsischen Garten- und Landschaftsbaus organisiert. Die Branche ist auch in der Anpassung an den Klimawandel unersetzlich – hier liegt Wissen und Herzblut für das Grüne, von dem wir alle profitieren. 

Als Bündnisgrüne unterstützen wir das Engagement all derer, die sich im Garten- und Landschaftsbau dafür stark machen, unsere grünen Schätze für die Zukunft zu bewahren. Die vielen Park- und Gartenanlagen, aber auch das Grün in den Zentren kühlen unsere Städte herunter und erfüllen für uns alle miteinander überlebensnotwendige Funktionen.“

Hintergrund

Das Bundesamt für Logistik und Mobilität hat eine Liste der handwerklichen Tätigkeiten veröffentlicht, die im Sinne des ab dem 1. Juli 2024 geltenden § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 10 Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) von der LKW-Maut für leichte Nutzfahrzeuge befreit sind. Diese Liste enthält 163 anerkannte Ausbildungsberufe. Aktuell sind darin weder Gärtnerin oder Gärtner noch die Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau (GaLaBau) enthalten.

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