Der Bundesrat hat gestern das Gesetz zur Anpassung der Krankenhausreform (KHAG) passieren lassen. Dazu erklärt Gesundheitsministerin Petra Köpping: „Die Krankenhausreform ist ein notwendiges Vorhaben, um die Krankenhäuser auf die demografische Entwicklung vorzubereiten und gleichzeitig eine flächendeckende und bestmögliche Versorgung sicherzustellen. Das vorliegende Gesetz wird diesen Anforderungen leider nicht gerecht.
Der Reformprozess erstreckt sich inzwischen jedoch über mehr als zwei Jahre und zwei große Gesetzgebungsverfahren. Die Krankenhäuser benötigen daher nun eine gewisse Rechts- und Planungssicherheit. Das kann mit dem vorliegenden Gesetz ein Stück weit hergestellt werden.“
Staatsministerin Köpping weiter: „Angesichts der inhaltlichen Unzulänglichkeiten hat Sachsen zusammen mit anderen Bundesländern jedoch mittels Protokollerklärung eine zielgerichtete Nachbesserung kritischer Punkte gefordert. Regionale, strukturelle und versorgungstechnische Unterschiede werden nur unzureichend berücksichtigt, sodass eine Sicherstellung der Versorgung nicht dauerhaft gewährleistet ist.
Das Gesetz enthält zudem Regelungen, die einen massiven Aufbau an Bürokratie mit sich bringen und zugleich die Versorgung gefährden. So hat das neue Qualitätskriterium zur Einhaltung der Pflegepersonaluntergrenzen bei der Ausweisung der Leistungsgruppen einen erheblichen bürokratischen Mehraufwand zur Folge und gefährdet die flächendeckende Versorgung.
Dies muss rückgängig gemacht werden, um die stationäre Versorgung in der Fläche dauerhaft zu sichern. Es fehlt beispielsweise auch die Möglichkeit, dass die Landesplanungsbehörden unbefristete Ausnahmen bei der Zuweisung von Leistungsgruppen zulassen dürfen, wenn es für die Sicherstellung der Versorgung zwingend erforderlich ist.
Im Bereich der Behandlung von Krebserkrankungen werden gerade Flächenländer mit vergleichsweise geringer Bevölkerungsdichte strukturell benachteiligt. Diese Regelungen zu so genannten onkochirurgischen Leistungen können in dünn besiedelten Regionen zu Versorgungslücken führen. Das ist gerade in diesem sensiblen Bereich nicht hinnehmbar.“






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