Einen "Griff in die Trickkiste" nennt FDP-Fraktionsvize René Hobusch die Eilentscheidung von Leipzigs Oberbürgermeister Burkhard Jung (SPD) zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Grundstück Nonnenstraße/ Industriestraße. Die so angestrebte durchgängige Begehbarkeit der Uferkante sei dort "schlicht nicht möglich", so Hobusch.

René Hobusch hat den Standortvorteil. Als Stadtrat für den Leipziger Südwesten setzt der FDP-Mann auf seine Ortskenntnis und zieht die Eilentscheidung des Oberbürgermeisters zum Eckgrundstück Nonnenstraße/ Industriestraße in Frage. Dort will ein Investor acht Stadthäuser errichten: mit Gebäuden bis zur Uferlinie und einem eigenen Bootsanleger.

“Eine durchgängige Begehbarkeit der Uferkante ist in diesem Bereich schlicht nicht möglich”, lautet Hobuschs Einschätzung der Lage vor Ort. “Auf der anderen Seite der Industriestraße reicht eine Seniorenwohnanlage bis zum Wasser”, so der liberale Stadtentwicklungsexperte, “nach der Einmündung der Nonnenstraße auf die Erich-Zeigner-Allee macht ein weiteres Gebäude einen Uferweg auch in die Gegenrichtung unmöglich.””Für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt muss der freie Zugang zum Wasser gewährleistet sein”, hatte Burkhard Jung die Eilentscheidung begründet. Das freute die Linke, die daraufhin ihren Antrag für ein Bebauungsplan-Verfahren am Ort für erledigt ansieht.

In der Tat gewännen die Leipziger so ein Stück Uferpromenade hinzu. Aber eben nur an der Wasserkante des erst noch zu bebauenden Grundstückes. Dieser Uferweg zöge sich dann von der Industriestraße bis zur Erich-Zeigner-Allee.

In diesem überschaubaren Zugewinn an öffentlichem Raum sieht Jurist Hobusch eine rechtlich wacklige Einzelfallentscheidung mit einem finanziellen Risiko für die Stadtkasse. “Burkhard Jung regelt auf diese Weise ein Einzelbauvorhaben und riskiert unter Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes Schadenersatzansprüche”, warnt der Liberale. “Ein Blick in die nähere Umgebung des Bauvorhabens zeigt: In zahlreichen anderen Fällen war eine Bebauung bis an den Uferrand möglich”, führt Hobusch an.

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Der Liberale pocht auf das Rechtsstaatsgebot, das aus seiner Sicht die Verwaltung hier binde und einen Spielraum für eine Einzelfallentscheidung nicht hergebe. So fragt sich Hobusch, “wie viele Baustellen Burkhard Jung noch eröffnen will”. Dabei verweist er auf andere Rechtsstreite, bei denen die Stadtverwaltung “immer wieder vor Gericht gescheitert ist und in der Folge teils erhebliche Beträge zahlen musste”. Als Beispiel nennt er das Saunaprojekt am See.

Überhaupt hält Hobusch das Ganze für Vorwahlkampf mit Blick auf die Oberbürgermeisterwahl im nächsten Januar. “Mir drängt sich der Eindruck auf, dass Burkhard Jung in der Vorphase des anstehenden Wahlkampfes es sich nicht mit einigen Lobby-Verbänden verscherzen will”, vermutet Hobusch. Das verspricht einen kontroversen Meinungsaustausch im Stadtrat am kommenden Mittwoch zu diesem Thema.

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