Eigentlich war es ein Thema aus dem OBM-Wahlkampf. Aber warum soll man es nicht ernst nehmen? - Im Januar stellte die CDU-Fraktion den Antrag, das Leipzig prüfen solle, ob es sich für die BUGA 2025 bewerben könnte. Noch mit der Idee, eine solche Schau zwischen Auensee und Clara-Park zu veranstalten. Wenig später - im Februar - gab es Zustimmung aus Markkleeberg. Aber da fand man die Idee einer gemeinsamen Bewerbung mit dem AGRA-Park viel besser.

Der Antrag ist nicht in der Versenkung verschwunden. Umweltdezernat und Planungsdezernat haben geprüft und jetzt per 21. Juni in einer gemeinsamen Stellungnahme zugestimmt: Ja, die Bewerbung an sich macht Sinn.

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Und so verpflichten sie sich auch, den von der CDU-Fraktion gesetzten Termin 30. Juni einzuhalten: “Die Stadtverwaltung prüft unter Federführung des Amtes für Stadtgrün und Gewässer die grundsätzliche Machbarkeit einer Bundesgartenschau in Leipzig auf Grundlage vorliegender Machbarkeitsstudien und legt dem Stadtrat bis zum 30.06.2013 das Prüfergebnis und einen Vorschlag zum weiteren Vorgehen vor.”

“Vorliegende Machbarkeitsstudien” deutet freilich wirklich in Richtung AGRA-Gelände, für das solche Studien schon im Rahmen einer Bewerbung für die Sächsische Landesgartenschau erstellt wurden. Im von Horst Wawrzynski im OBM-Wahlkampf vorgebrachten Projektgebiet direkt an der Weißen Elster und der Neuen Luppe würde wahrscheinlich sowohl der Naturschutz als auch der Naturschutz überhaupt einem solchen Projekt entgegen stehen. Aber die wilde Vorlage des Leipziger Wirtschaftsdezernates zur Bebauung des Leipziger Teils des AGRA-Geländes zeigt auch, wie dringend nötig hier wirklich eine Stadtgrenzen übergreifende und vor allem nachhaltige Idee ist.

Die Stadtverwaltung zur jetzigen Beauftragung: “Die Potenziale einer Bundesgartenschau in Leipzig wurden in der Vergangenheit schon mehrfach beleuchtet und im Rahmen von Machbarkeitsstudien geprüft. Auf Grundlage dieser vorliegenden Erkenntnisse ist zunächst eine grundsätzliche Prüfung der Chancen und Risiken einer BUGA im Jahr 2025 bis zum 30.06.2013 durch die Verwaltung möglich. Im Ergebnis dieser grundsätzlichen Prüfung kann dann über das weitere Vorgehen entschieden werden.”

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