Es wird mit harten Bandagen gekämpft hinter den Kulissen. Manch emsiger Zeitgenosse versucht sich, sein Stückchen Neuseenland zu sichern und dann abzuzäunen gegen die lästige Öffentlichkeit. Und auch Leipzigs Verwaltung sah sich immer wieder gern geneigt, dem nachzugeben. So wie 2009, als mit einem Bebauungsplan ein gut Teil des Kulkwitzer Sees zur Privat- und Sonderzone gemacht werden sollte. Und auch der neue Bebauungsplan biete keine Sicherheit davor, findet die Linksfraktion. Und stellt einen Änderungsantrag.

“Der Beschlussvorschlag Bebauungsplan Nr. 232 ‘Erholungsgebiet Kulkwitzer See’ wird wie folgt ergänzt”, heißt es darin. “1. Informell werden die Verkaufsbedingungen für den Bereich Schiffsgastronomie sowie die Pachtbedingungen für den Campingplatz auf der Halbinsel betreffend der zeitlich befristeten bzw. ständigen Sicherung der Zugängigkeit im Uferbereich für Jedermann in die planungsrechtlichen Festsetzungen übernommen. 2. Bei Fortschreibungen von Pachtverträgen von Bereichen, welche das Ufer einschließen, ist der Stadtrat zu beteiligen.”

Keine Extrawürste also für Pächter. Keine Sonderkonditionen, die das Ufer auch nur in Teilen absperren.

Die Linksfraktion zitiert dafür auch extra einen Stadtratsbeschluss, der nicht ohne Grund 2009 beschlossen wurde. Am 16. September 2009 beschloss der Stadtrat nämlich: “Innerhalb des Stadtgebietes werden grundsätzlich keine, auch nicht zeitlich befristete Absperrungen von Uferstreifen an Seen und unbebauten Randbereichen von Flussläufen zugelassen.”

Von diesem Grundsatz dürfe nur im begründeten öffentlichen Interesse im Rahmen einer Einzelfallprüfung abgewichen werden, betont die Linke. Letzteres träfe auch auf die Wasserskianlage am Kulkwitzer See zu.

“In den Verkaufsbedingungen für den Bereich der Schiffsgastronomie sowie im Pachtvertrag für den Campingplatz auf der Halbinsel wurden Regelungen betreffend der zeitlich befristeten bzw. ständigen Sicherung der Zugängigkeit im Uferbereich für Jedermann getroffen. Durch die Übernahme dieser Regelungen in die planungsrechtlichen Festsetzungen zum B-Plan 232 ‘Erholungsgebiet Kulkwitzer See’ wird die derzeitige Diskrepanz zum Beschluss vom 16. September 2009 geheilt”, begründet die Linksfraktion ihren Vorstoß. Denn um diese Regelungen hatte man zu Recht lange gerungen. Die jetzt definierten Sonderzonen im Bebauungsplan beinhalten sie nicht. Sie müssten also zwingend auch da auftauchen, findet die Linksfraktion.

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