Der Ökolöwe hat per Widerspruch die Aussetzung des Motorbootbetriebs im Floßgraben erwirkt und schließlich die völlige Aufhebung der vormals erteilten Sondergenehmigung für den Bootsbetreiber RANAboot GmbH. Das teilt der Ökolöwe nun mit. "Wir freuen uns, dass die Stadt Leipzig nun ihre Naturschutzaufgaben ernst nimmt", sagt dazu Holger Seidemann vom Vorstand des Ökolöwe - Umweltbund Leipzig e.V.

“Offensichtlich waren unsere rechtlichen und inhaltlichen Argumente so stark, dass die Stadt Leipzig einem längeren Rechtsstreit aus dem Weg gehen wollte”, fügt er hinzu.

Seit Mai schwelte der Streit. Im Frühjahr und Sommer 2014 war in Leipzig viel diskutiert worden über die Allgemeinverfügung am Floßgraben zum Schutz des Eisvogels und seiner Brut sowie über die Sondergenehmigung für die Rana-Boote. Das Amt für Umweltschutz hatte die Befahrung im artenreichen Floßgraben innerhalb des europäischen Vogelschutzgebiets “Leipziger Auwald” für Paddler zwischen März und September eingeschränkt und den Betrieb von Motorbooten grundsätzlich untersagt.

Praktisch zeitgleich erteilte die gleiche Behörde jedoch dem Motorboot vom Typ Rana eine Sondergenehmigung (Befreiung) zur Befahrung des Floßgrabens. Gegen diese Genehmigung ging die Grüne Liga Sachsen, der Dachverband des Ökolöwen, vor, da unter anderem die sehr lang anhaltenden Trübungen des Wassers durch die Motorboote den Jagd- und damit Bruterfolg des Eisvogels deutlich verschlechtern.

Die Rücknahme der Ausnahmegenehmigung für das Rana-Boot hat noch weitere Folgen: Auch in Zukunft wird jedes Jahr zwischen Anfang April und September der Motorbootsbetrieb auf dem Floßgraben nicht mehr möglich sein. Es wurde rechtlich anerkannt, dass die Nutzung von Motorbooten auf dem Floßgraben in erster Linie den kommerziellen Interessen einiger Weniger dient und nicht als überwiegendes Allgemeinwohl einzustufen ist, stellt Holger Seidemann fest.Die Begründung der Aufhebung der Sondergenehmigung hat es bei näherer Betrachtung in sich. Das Amt für Umweltschutz erkennt darin an, dass die bisherige Befreiung für den Motorbootsbetrieb auf dem Floßgraben nicht hätte erteilt werden dürfen.

Ein wirtschaftliches Interesse ist kein Interesse der Allgemeinheit.

“Für uns ist die vollständige Untersagung der Motorboote im Floßgraben während der Brutsaison von Wespenbussard, Mittelspecht und Eisvogel ein erster Schritt in die richtige Richtung. Auf europäischer Ebene gehen wir nun zusammen mit den anderen Leipziger Naturschutzvereinen wie zum Beispiel NuKLA und NABU gegen den geplanten Massentourismus auf der Pleiße vor. Im Wassertouristischen Nutzungskonzept plant man mit bis zu 100 Motorbootsfahrten im Auwald”, erklärt Seidemann.

Und benennt damit das Vehikel, mit dem Motorboottourismus mit all seinen teuren Infrastrukturern und Anlagen im Leipziger Gewässerknoten und im Neuseenland nun schon seit Jahren vorangetrieben wird. Für sanften Gewässertourismus etwa mit Paddelbooten wären viele der millionenteuren Bauwerke gar nicht notwendig gewesen. Die Konflikte entstehen erst, seit Motorboottourismus auch in sensiblen Gewässerabschnitten forciert wird, die dafür schon von ihrem Status her als Naturschutzgebiete nicht zur Verfügung stehen.

Doch die Naturschutzverbände sind nicht gänzlich gegen jeden Tourismus im Leipziger Auwald, betont Seidemann. “Einem naturverträglichen Paddeltourismus stehen die Leipziger Naturschutzverbände grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber. Die Natur am Floßgraben und im Auwald soll erlebbar sein und gleichzeitig in ihrer Schönheit und Besonderheit erhalten bleiben.”

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