Es war fast ein Wind im Auwald zu spüren, kommend vom Neuen Rathaus. Das Ausatmen einer sichtlich erleichterten Stadtpolitik und Wirtschaft, allen voran Oberbürgermeister Burkhard Jung, fegte durch Leipzig nachdem gegen 11 Uhr das KWL-Urteil des High Court of Justice die Runde machte. Ein wenig Regen gabs auch, es herrschte Statement-Niederschlag. Axel Dyck sah eine neue Zeitrechnung in Leipzig angebrochen. Daniela Kolbe (SPD) und die Linke einen Erfolg gegen den Finanzmarkt. René Hobusch (FDP) brachte das Salz für die letzte offene Wunde mit. Denn eine Passage im Urteil vom 4. November wirft einen kleinen Schatten auf die Party.

Vielleicht baut man dem Londoner Richter Males ja eine kleine Statuette an einer lauschigen Stelle in den ausgedehnten Parks von Leipzig. Denn der “ehrenwerte Mr. Males”, Richter am High Court hat in seiner Entscheidung durchaus ein Herz für die Leipziger und eben nicht für Finanzindustrie gezeigt. Unter Punkt 438 im Urteil zur Sache Kommunale Wasserwerke Leipzig (KWL) gegen die Schweizer Bank UBS und weitere formulierte der englische Jurist zwei Punkte zu einem der wirklichen Knackpunkte in der Entscheidung, ob Leipzig 500 Millionen Euro tiefer in die Schulen rutscht oder nicht.

Die Zwischenüberschrift “KWL’s Supervisory Board meeting of 7 September 2006” beschreibt einen interessanten Termin im Jahre 2006, auf welchen die Schweizer Bank einen Teil ihrer Resthoffnungen auf eine Revision aufbaut. Da er selbst die Einsprüche der UBS zu prüfen haben wird, wohl eher mit geringer Aussicht auf Erfolg, denn der gesamte Rest des Urteils stellt den gemeinschaftlichen Betrug der KWL-Beraterfirma “Value Partners” mit Heininger und der UBS in den Vordergrund.

Doch was Richter Males in diesem Teil des salomonischen Urteils beschreibt, ist die Sitzung des Aufsichtsrates der KWL am 7. September 2006 unter Vorsitz Andreas Müller, welcher kurz darauf, am 8. Februar 2007 Erster Bürgermeister der Stadt Leipzig wurde und bis heute ist. In dieser gibt das Urteil vom 4. November wieder, wie Klaus Heininger als Geschäftsführer der KWL nicht die zugearbeiteten Folien seitens der UBS, sondern eigene, teils von Wikipedia übernommene, Darstellungen benutzt. Es geht um 4,5 Millionen, Heininger hebt nur die Vorteile hervor und kurz darauf werden in der Presse die ersten seiner Luxusreisen und andere Ungereimtheiten bekannt.

Fast in einem amüsierten Tonfall kommt die Reaktionsbeschreibung der versammelten Aufsichtsratsmitglieder und Finanzaufseher seitens Richter Males daher. Denn überraschenderweise habe niemand eine Frage zu diesen Präsentationen rings um das Risikosplitting durch Finanzgeschäfte gestellt, noch nicht einmal warum man die Folien überhaupt gezeigt bekomme. Der KWL-Aufsichtsratsvorsitzende Andreas Müller wird hierbei namentlich genannt. Auch, dass bei den Geschäften bereits Kosten entstanden waren, sei niemandem aufgefallen.

Was eine Frage an die Arbeit des gesamten Aufsichtsrates darstellt. Mit dabei im Aufsichtsgremium und damit zur Kontrolle Heiningers Wirken zum Zeitpunkt der Sitzung unter anderem Bettina Kudla (MdB, CDU), Wolf-Dietrich Rost (MdL, CDU) Katrin Radon (Ex-Bürgermeisterin Markranstädt, CDU), Ansbert Maciejewski (Fraktionsführer CDU im Stadtrat Leipzig), Dr. Hans-Joachim Klein (damals Geschäftsführer der LVV) und Dr. Bernd Klose (Ex-Bürgermeister Markkleeberg).

Der KWL-Rechenschaftsbericht 2006 weist für Ihre Arbeit 44.000 Euro Entschädigungen auf. Nicht viel bei der großen Anzahl von Aufsichtsratsmitgliedern, aber immerhin.

Zur ganzen Wahrheit scheint also im Falle der Entscheidung vom 4. November zu zählen: Die ersten Warnsignale wurden übersehen, ganz so, als würde Dummheit vor Strafe schützen. So richtig verstanden hat es niemand, was da vor den Augen des Aufsichtsrates begann. Und zu fragen wagte sich damals offenbar auch keiner, entweder aus Vertrauen heraus oder weil der Erste der des Kaiser Kleider nicht mehr sehen kann, noch immer ein Kind sein muss.

Dass in der Abwägung aller Vorgänge das Gericht zu der richtigen Einsicht kam, dass hier ein gehöriges Maß krimineller Energie und Korruption seitens des auch strafrechtlich verurteilten Geschäftsführers Klaus Heininger und diverser Berater am Werke war, darf als weiser Schluss stehenbleiben. Der Satz des Richters, hier ein “Paradebeispiel” dafür zu haben, “wie ehrliches und faires Investmentbanking nicht betrieben werden sollte”, klingt wie ein zu statuierendes Exempel gegen das Treiben der Finanzbranche der vergangenen Jahre. Gut auch, dass es mal die Anderen und nicht den Steuerzahler trifft.

Doch René Hobusch (FDP) formuliert wohl zu recht neben der allgegenwärtigen Erleichterung: “Sinngemäß soll es im Urteil heißen, die ehemaligen Aufsichtsräte wären blind, mit einem Sack auf dem Kopf, Heininger gefolgt. Daher müssen wir in Zukunft genau schauen, wer die Aufsichtsräte der kommunalen Unternehmen besetzt. In Aufsichtsräten als Kontrollgremium gegenüber der Geschäftsführung sind Fachkräfte gefragt. Fachkräfte wie sie im Übrigen auch die Sächsische Gemeindeordnung und der von uns Stadträten verabschiedete Corporate Governance Kodex fordern.”.

Denn nicht immer landet solch eine knifflige Entscheidung unter den Augen eines durchaus gerechten Richters.

Anmerkung der Redaktion/Änderung im Artikel: In der Erstveröffentlichung des Artikels wurde neben den genannten Aufsichtsratsmitgliedern zum Zeitpunkt des 7. September 2006 auch der Namen Heiko Rosenthal aufgeführt. Herr Rosenthal war jedoch erst seit 19. September 2006 im Amt des Bürgermeisters für Ordnung, Sicherheit, Sport und erst seit 13. Dezember 2006 Aufsichtsratsmitglied der KWL. Weshalb sein Name aus der Auflistung (Auswahl) zu entfernen war. Wir bitten unsere Leser darum, den Fehler zu entschuldigen.

Die genannte Passage behauptet im Übrigen nicht, dass die aufgeführten Personen des damaligen Aufsichtsrates alle am genannten Termin den Ausführungen Klaus Heiningers beigewohnt haben. Frau Bettina Kudla (MdB / CDU / damalige Leipziger Bürgermeisterin für Finanzen) war am genannten Tag nicht anwesend.

Zum Urteil des High Court of Justice
KWL-Urteil vom 4. November 2014

Zu Paragraf 438 des Urteils direkt
“KWL’s Supervisory Board meeting of 7 September 2006”

Der KWL-Jahresabschluss 2006 als PDF zum download.

Der High Court of Justice in London hat in seinem heutigen Urteil den Kommunalen Wasserwerken Leipzig (KWL) im Streit mit den Großbanken UBS, LBBW und Depfa Recht gegeben. Letztere können damit ihre Ansprüche aus den CDO-Verträgen in Höhe von 350 Mio. Euro nicht geltend machen. Die Stadt Leipzig muss nicht durch die kriminellen Machenschaften ehemaliger KWL-Manager haften.

“Der positive Ausgang des KWL-Prozesses lässt mich und viele andere Leipziger/-innen aufatmen. Das finanzielle Damoklesschwert, das lange Zeit über Leipzig schwebte, konnte damit endlich entfernt werden. Allen Beteiligten, die zu diesem denkwürdigen Erfolg beigetragen haben, möchte ich meinen herzlichen Dank aussprechen”, so SPD-Bundestagsabgeordnete Daniela Kolbe.

“Ich bin optimistisch, dass diese Entscheidung auch in einem gegebenenfalls anstehenden Berufungsverfahren gehalten werden kann. Mit Blick in die Zukunft ist klar, dass das Verhalten der Banken ein gutes Argument für eine stärkere Regulierung der Finanzmärkte ist. Nur wenn wir es schaffen, alle Märkte, alle Akteure und alle Finanzprodukte, wie die CDOs, zu regulieren, können wir Schattenfinanzmärkte und Millionenverluste verhindern”, so Kolbe abschließend.

“Ab heute beginnt für unsere Stadt eine neue Zeitrechnung, denn wir sind durch das Urteil des Gerichts in London von einer drückenden Last befreit worden. Ich bin deshalb sehr froh über diesen klaren Sieg der KWL gegen die Großbank UBS sowie die Depfa und die Landesbank Baden-Württemberg.

Für die Stadt Leipzig ist das ein wirklich sehr guter Tag, denn mit diesem Urteil sind mögliche finanzielle Belastungen des kommunalen Haushalts vom Tisch, die die Stadt über jedes bekannte Maß hinaus strapaziert und womöglich sogar überfordert hätten. Ich kann nur allen Beteiligten auf Seiten der Stadt und der KWL für Ihren Einsatz danken. Darüber hinaus bin ich fest davon überzeugt, dass ein solcher Erfolg nicht möglich gewesen wäre, wenn nicht alle politischen Entscheidungsträger unserer Stadt an einem Strang gezogen hätten.”

Mit großer Erleichterung haben die Stadträtinnen und Stadträte der Fraktion DIE LINKE das heute veröffentlichte Urteil des High Court of Justice in London im Rechtsstreit der KWL gegen die UBS, Depfa Bank Pic (“Depfa”) und Landesbank Baden-Württemberg (“LBBW”) aufgenommen. Alle Zahlungsansprüche gegen die KWL wurden umfassend begründet abgewiesen. Damit sind neben den in Rede stehenden Forderungen der Banken von insgesamt 350 Mio. Euro weitere Zins- und Prozesskosten in Höhe von ca. 150 Mio. Euro als potenzieller Schaden durch das verantwortungsbewusste und hochprofessionelle Agieren aller Beteiligten von der Stadt abgewiesen worden. Die Stadt kann sich nun wieder voll und ganz ihren originären Aufgaben im Interesse ihrer Bürgerinnen und Bürger widmen.

Der Londoner Prozess hat darüber hinaus gezeigt, mit welcher krimineller Energie im Finanz- und Bankensektor in den vergangener Jahren agiert wurde. Richter Males kam zu der Einschätzung, der Fall sei geradezu eine “Paradebeispiel” dafür, “wie ehrliches und faires Investmentbanking nicht betrieben werden sollte”. Mit krimineller Energie hatte die Schweizer Großbank versucht, sich die öffentliche Daseinsvorsorge zur Beute zu machen. Indem dies nicht gelungen ist, hat Leipzig auch ein Stück Geschichte in der Auseinandersetzung bundesdeutscher Kommunen mit den schier grenzenlosen Begehrlichkeiten des globalen Finanzsektors mitgeschrieben.

Sören Pellmann (Fraktionsvorsitzender): “Wir sind erleichtert, dass die Forderungen der UBS nicht zulasten der Stadt Leipzig gehen. Aber das ist kein Grund zum Triumphieren, eher für Erleichterung und Demut. Ich hätte vom OBM ein bisschen mehr Feingefühl erwartet. Leipzig ist nur knapp an rund einer halben Milliarde Euro zusätzlicher Schulden vorbeigeschrammt. Für die gesamtstädtische Infrastruktur, für Schulen, Kitas, Verkehrswege und dringend notwendige Investitionen in Wasser- und Abwassernetze sowie den ÖPNV ist kein einziger Euro gewonnen. Anlass, Sektkorken knallen zu lassen, ist daher nicht gegeben. Erst Recht nicht vor dem Hintergrund der Kritik des Richters an der Wahrnehmung der Aufgaben des damaligen Aufsichtsrats.”, so Hobusch weiter in Bezug auf die Einladung zur Sektsause Jungs gegenüber den Stadträten.

“Sinngemäß soll es im Urteil heißen, die ehemaligen Aufsichtsräte wären blind, mit einem Sack auf dem Kopf, Heininger gefolgt. Daher müssen wir in Zukunft genau schauen, wer die Aufsichtsräte der kommunalen Unternehmen besetzt. In Aufsichtsräten als Kontrollgremium gegenüber der Geschäftsführung sind Fachkräfte gefragt. Fachkräfte wie sie im Übrigen auch die Sächsische Gemeindeordnung und der von uns Stadträten verabschiedete Corporate Governance Kodex fordern.”, mahnt Hobusch abschließend.
Die Leipziger Kommunalpolitische Vereinigung der CDU/CSU unter Vorsitz des Bundestagsabgeordneten Dr. Thomas Feist zeigt sich erleichtert über den Sieg der Stadt Leipzig im Prozess gegen den Gläubiger der Kommunalen Wasserwerke, die Schweizer Großbank UBS.

“Trotzdem”, so Feist, “kann das nun kein ungetrübter Grund zum Jubeln sein. Das grundlegende Problem von Korruptionsanreizen und die Sensibilisierung der zuständigen Aufsichtsgremien kommunaler Unternehmen bleiben gerade in einer großen Stadt wie Leipzig präsent.

Mit der Festlegung von Kompetenzvoraussetzungen für Mitglieder in Aufsichtsräten konnte die KPV hier in der Vergangenheit Prävention rechtlich verankern. Um bei rund 170 Eigenbetrieben der Stadt auch künftig auf Nummer sicher zu gehen, werden wir weiterhin ein Auge auf das Beteiligungsnetzwerk haben. Besonders die Mitglieder des neuen Leipziger Stadtrates werden hier gefordert sein. Nach diesem Gerichts-Krimi darf es kein nächstes Mal geben, dafür ist das Geld der Bürgerinnen und Bürger nicht da, sondern es muss für alltagsnahe städtische Infrastruktur und Dienstleistungen zur Verfügung stehen, von denen die Leipziger profitieren.”

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