Nicht nur die große Politik bringt es fertig, Projekte auf Jahre hin zu vertagen und ungelöst zu lassen. Das bekommen auch Leipziger Immobilienfirmen hin. Und am Gelände am Bayerischen Bahnhof erlebt Leipzig nun seit 2010 im Grunde dasselbe, was die Stadt schon am „Jahrtausendfeld“ erlebte. Da hilft auch keine Mediation. Der Besitzer des Geländes spielte auf Zeit und ließ auch wichtige Leipziger Infrastrukturprojekte platzen.

Im Februar fragte die CDU-Fraktion an, was nun aus den Ergebnissen des groß verkündeten Mediationsverfahrens geworden ist. Immerhin hatte man vorher immer wieder heftig die Baubürgermeisterin attackiert und dafür verantwortlich machen wollen, dass nicht ein einziges Vorhaben auf dem wertvollen Gelände am Bayerischen Bahnhof bisher in Angriff genommen werden konnte. Aber es ist nicht die Stadt, die die mit dem Inhaber gefundenen Kompromisse nicht unterzeichnet.

Die Grünen-Fraktion fand es jetzt an der Zeit, das wenigstens einmal öffentlich zu thematisieren. Denn mit dieser Taktik wird nun schon an zwei wichtigen Stellen im Stadtinneren die Entwicklung der wachsenden Stadt ausgebremst und die Bauplatznot der Stadt immer weiter verschärft.

„Seit dieser Mediation ruht still der See. Es wurden allseits mit dieser Mediation und dem Stadtratsbeschluss große Hoffnungen verbunden“, sagt Tim Elschner, stadtentwicklungspolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. „Diese wurden jäh mit den nun bekanntgewordenen Verkaufsabsichten der Grundstückseigentümerin enttäuscht. Eine Seifenblase ist offensichtlich geplatzt! Von einer angestrebten und gewollten zügigen Entwicklung des Areals kann nicht mehr gesprochen werden! Stattdessen wird das Grundstück meistbietend zum Verkauf angeboten und Grundstücksspekulation betrieben!“

Die Stadt hätte diese alten Bahngelände ursprünglich gern selbst gekauft. Aber der Bund hat das Kunststück fertiggebracht, den Städten beim Verkauf der oft riesigen innerstädtischen Bahn-Grundstücke kein Vorkaufsrecht einzuräumen. Ergebnis: Die Stadt konnte im Bietverfahren nicht mithalten. Und der Erwerber konnte das große innerstädtische Grundstück acht Jahre einfach liegenlassen und profitiert beim Neuverkauf möglicherweise von den deutlich gestiegenen Grundstückspreisen in Leipzig.

Bereits 2010/2011 wurde in Bezug auf die Entwicklung dieses Plangebietes ein städtebauliches und freiraumplanerisches Wettbewerbsverfahren (Realisierungswettbewerb) durchgeführt, 2012 die „Rahmenvorlage zur Entwicklung des Stadtraumes Bayerischer Bahnhof“ vom Stadtrat beschlossen und ein mehrstufiges Bürgerbeteiligungsverfahren mittels zweier Bürgerforen und eines Workshops durchgeführt. Dies mündete letztlich 2014 in einen weiteren Stadtratsbeschluss, die sogenannte Rahmenvereinbarung zu den Planungsleitlinien, die allerdings nie in Kraft trat.

Der Vertrag zwischen der Stadt und der Grundstückseigentümerin war an die Bedingung geknüpft, dass die Eigentümerin zuvor die Bauflächen für Schulen und Kitas an die Stadt verkaufen sollte. Obwohl die unterschriftsreifen Kaufverträge dazu seit Oktober 2014 vorlagen, wurden diese nie unterzeichnet. Zur Rettung des scheinbar festgefahrenen Prozesses schaltete sich dann der Oberbürgermeister persönlich ein und beauftragte Rechtsanwalt Christoph von Berg, ein Mediationsverfahren durchzuführen. Dies wiederum mündete in einem weiteren Stadtratsbeschluss im Juni 2017, der „Durchführungsvereinbarung (Grundlagen) zum Siegerentwurf des Wettbewerbsverfahrens zum Bayerischen Bahnhof aus 2011“.

„Wir Grüne stellen nüchtern fest: Bis heute sind die Planungen zum Stadtraum Bayerischer Bahnhof nicht nennenswert vorangekommen und der Stadt Leipzig ist dadurch mittlerweile auch ein erheblicher Schaden entstanden: Fördermittel in Bezug auf den Abbruch der Industriebrache „Gurken-Schumann“ und die Neugestaltung der öffentlichen Grünfläche verfielen, dringende Grundstücksan- bzw. -verkäufe in Bezug auf den Schulcampus und die insbesondere dringend benötigten Kita-Standorte wurden bis heute nicht vollzogen“, kommentiert Elschner den Vorgang. „Trotz der hoffnungsvollen Mediation wurden Zusagen und Versprechungen seitens der Grundstückseigentümerin zu unserem Bedauern nicht eingehalten. Bis heute wurden mangels Interesse der Vorhabenträgerin keine Verhandlungen in Bezug auf die Durchführungsvereinbarung sowie auf die in der Konzeption ‚Baurecht‘ vorgesehenen B-Plangebiete aufgenommen.“

Und der Stadtrat hatte große Erwartungen an den Eigentümer. Denn hier war der so schmerzhaft gesuchte noch freie Bauplatz nicht nur für Schulen für den Leipziger Süden, sondern auch für fest eingeplante Kindertagesstätten. S-Bahn-Anschluss hat das Gelände seit Dezember 2013 auch noch.

„Gerade der vor Jahren vereinbarte Bau von zwei geplanten Kitas am Dösner Weg und an der Kohlenstraße durch den Investor wird seit Jahren nicht realisiert. Es fehlen daher die dringend benötigten und seitens der Stadtverwaltung eingeplanten 330 Kita- und Hortplätze“, sagt dazu Michael Schmidt, familienpolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion. „Hier werden Entscheidungen auf dem Rücken hunderter Eltern, die so dringend auf einen Kitaplatz angewiesen sind und in ihrer Not auch die Stadt auf Schadenersatz und Verdienstausfall verklagen, verschleppt.“

Immerhin eröffnet der Verkauf jetzt die Gelegenheit, hier ähnlich wie am Eutritzscher Freiladebahnhof mit dem neuen Besitzer gemeinsam einen neuen Stadtteil zu entwickeln, etwas, gegen das sich der bisherige Besitzer mit Händen und Füßen sträubte.

Das Gelände am Bayerischen Bahnhof - Blick Richtung Süden. Foto: Ralf Julke
Das Gelände am Bayerischen Bahnhof – Blick Richtung Süden. Foto: Ralf Julke

„Vor dem Hintergrund des dringenden Bedarfs der beiden Kitas und der Schule sowie aufgrund der Wohnraumknappheit und Absicherung der geplanten Grünfläche hält es unsere Fraktion deshalb für dringend geboten, umgehend eine städtebauliche Entwicklung für das gesamte Plangebiet gemäß §§ 165 ff BauGB einzuleiten, um nun so die Durchführung der Planungen und auch die Umsetzung im Sinne einer kooperativen Baulandentwicklung zügig voranzutreiben“, empfiehlt Tim Elschner.

Eine Entwicklungsmaßnahme gemäß §§ 165 ff BauGB darf nur durchgeführt werden, wenn sie dem „Wohl der Allgemeinheit“ dient und eine besondere Bedeutung für die Entwicklung der Kommune hat. Zur Sicherung der Entwicklung dient auch der so entstehende Genehmigungsvorbehalt für alle Erwerbsvorgänge und alle wesentlichen Änderungen in dem Bereich. Die Gemeinde hätte sogar ein Vorkaufsrecht und könnte auch Grundstücksenteignungen ohne Bebauungsplan vornehmen.

Und wahrscheinlich ist Leipzigs Verwaltungsspitze gut beraten, jetzt genau so zu handeln, damit das wertvolle Gelände mitten in der Stadt aufhört, ein unbebautes Spekulationsobjekt zu sein.

Der Antrag der Grünen-Fraktion:

Stadtraum Bayerischer Bahnhof: Einleitung einer städtebaulichen Entwicklung gemäß §§ 165 ff BauGB

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, für das gesamte Plangebiet „Stadtraum Bayerischer Bahnhof“ umgehend eine städtebauliche Entwicklung gemäß §§ 165 ff BauGB einzuleiten.

Begründung:

2010/2011 wurde in Bezug auf die Entwicklung des Plangebietes „Stadtraum Bayerischer Bahnhof“ ein städtebauliches und freiraumplanerisches Wettbewerbsverfahren (Realisierungswettbewerb) durchgeführt. Der Stadtrat beschloss im April 2012 die „Rahmenvorlage zur Entwicklung des Stadtraumes Bayerischer Bahnhof“. Außerdem wurde im April 2012 von der Ratsversammlung auch der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 397 „Stadtraum Bayerischer Bahnhof“ gefasst. Im Herbst 2012 fand eine Bürgerbeteiligung mittels zweier Bürgerforen und eines Workshops statt. Im Juli 2014 folgte der Stadtratsbeschluss „Rahmenvereinbarung ‚Stadtraum Bayerischer Bahnhof‘“. Die Rahmenvereinbarung zu den Planungsleitlinien wurde allerdings nie in Kraft gesetzt. Der Vertrag zwischen der Stadt und der Grundstückseigentümerin war an die Bedingung geknüpft, dass die Eigentümerin zuvor die Bauflächen für Schulen und Kitas an die Stadt verkaufen sollte. Die unterschriftsreifen Kaufverträge lagen dazu zwar im Oktober 2014 vor, wurden allerdings nie unterzeichnet. Zuletzt hat der Stadtrat im Juni 2017 nach durchgeführter Mediation die „Durchführungsvereinbarung (Grundlagen) zum Siegerentwurf des Wettbewerbsverfahrens zum Bayerischen Bahnhof aus 2011“ einschließlich der gestellten Änderungsanträge beschlossen.

Bis heute sind die Planungen zum Stadtraum Bayerischer Bahnhof nicht nennenswert vorangekommen und der Stadt Leipzig ein erheblicher Schaden dadurch entstanden: Fördermittel in Bezug auf den Abbruch der Industriebrache „Gurken-Schumann“ und die Neugestaltung der öffentlichen Grünfläche verfielen, dringende Grundstücksan- bzw. verkäufe in Bezug auf den Schulcampus und die Kita-Standorte wurden bis heute nicht vollzogen, ebenso wenig wurde das Bauen von geplanten zwei Kitas am Dösner Weg und an der Kohlenstraße durch den Investor realisiert. Es fehlen daher die dringend benötigten und seitens der Stadtverwaltung eingeplanten 330 Kita- und Hortplätze.

Trotz der hoffnungsvollen Mediation wurden Zusagen und Versprechungen seitens der Grundstückseigentümerin nicht eingehalten. Bis heute wurden mangels Interesse der Vorhabenträgerin keine Verhandlungen in Bezug auf die Durchführungsvereinbarung sowie die in der Konzeption „Baurecht“ vorgesehenen B-Plangebiete (hier: weitere Vertiefung im Sinne einer „kooperativen Baulandentwicklung“) aufgenommen.
Nun beabsichtigt die Grundstückseigentümerin der etwa 36 Hektar großen Fläche des „Stadtraumes Bayerischer Bahnhof“ offensichtlich, diese Fläche meistbietend zu veräußern. Von einer zügigen Entwicklung des Areals kann daher nicht mehr ausgegangen werden.

Vor diesem Hintergrund und aufgrund der dringend benötigten zwei Kita-Standorte sowie des Schulstandortes und aufgrund des Wohnraummangels hält die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen es für dringend geboten, für das gesamte Plangebiet umgehend eine städtebauliche Entwicklung gemäß §§ 165 ff BauGB einzuleiten, um die Durchführung der Planungen und auch die Umsetzung im Sinne einer kooperativen Baulandentwicklung zügig voranzutreiben.

Eine Entwicklungsmaßnahme gemäß §§ 165 ff BauGB darf nur durchgeführt werden, wenn sie dem „Wohl der Allgemeinheit“ dient und eine besondere Bedeutung für die Entwicklung der Kommune hat. Zur Sicherung der Entwicklung dient auch der so entstehende Genehmigungsvorbehalt für alle Erwerbsvorgänge und alle wesentlichen Änderungen in dem Bereich. Die Gemeinde hätte sogar ein Vorkaufsrecht und könnte auch Grundstücksenteignungen ohne Bebauungsplan vornehmen.

Sowohl das „Wohl der Allgemeinheit“ als auch die besondere Bedeutung für die Entwicklung der Stadt Leipzig können zweifelsfrei begründet werden:

1. Bei dem brachliegenden Areal handelt es sich um ein Gebiet der Innenentwicklung.

2. Das gesamte Plangebiet soll zu einem nutzungsgemischten und urbanen Gebiet entwickelt werden.

3. Die zügige Durchführung der weiteren Planungen und die Umsetzung liegen im öffentlichen Interesse: Einerseits kann der festgestellte erhöhte und dringend notwendige Wohn- und Arbeitsstättenbedarf so gedeckt werden. Andererseits können die am Standort vorgesehenen Gemeinbedarfseinrichtungen (Schulcampus und Kindertagesstätten) endlich errichtet werden. Des Weiteren kann dadurch auch der vorgesehene Grünflächenanteil („großer Stadtpark“) in Bezug auf die Wiedernutzbarmachung des Areals entsprechend dem Wettbewerbsergebnisses abgesichert werden.

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