Seltsame Dinge gehen im Leipziger Verkehrs- und Tiefbauamt (VTA) vor. Da wird eine Anliegerstraße in Böhlitz-Ehrenberg nach den vom Stadtrat beschlossenen Standards geplant. Mit den beschlossenen Gehwegbreiten und natürlich mit Folgen für den Straßenraum, der dadurch schmaler wird, weshalb „mehr als 60 Prozent“ der derzeit genutzten Stellplätze wegfallen. Eine einzige Petition genügte, das VTA regelrecht umfallen zu lassen.

Der Petent René Lorenz beklagte mit seiner Petition (Petition – VII-P-07059), dass in der Gutshofstraße in Böhlitz-Ehrenberg durch die Verbreiterung der Gehwege auf das Mindestmaß 11 PKW-Stellplätze wegfallen. Das sind die in seiner Petition erwähnten 60 Prozent, die augenscheinlich im VTA so viel Eindruck machten, dass man dort gleich mal alle Planungen über den Haufen warf. Was seltsam ist.

Widersprüchliches Verhalten des Amtes

Denn genau das ist bei anderen Anliegerstraßen selbst bei deutlichen Anträgen aus dem Stadtrat oft kaum noch möglich. Da werden lange Planungsvorläufe beklagt, fehlendes Personal, dringende Ausschreibungstermine.

Und noch seltsamer wird es, wenn das VTA zum Thema „Eilbedürftigkeit“ ein „entfällt“ ankreuzt, gleichzeitig aber behauptet, die Ausschreibung für den Straßenbau laufe schon, im Juni solle begonnen werden.

Dabei kommt die Petition erst am Mittwoch, 13. Juli, in die Ratsversammlung. Und zwar mit einem deutlichen Statement des Petitionsausschusses.

Wenn die Verantwortlichen für dieses Straßenprojekt klug waren, dann haben sie die Ausschreibung gestoppt.

Wie windelweich das VTA auf die Petition eines Petenten aus Böhlitz-Ehrenberg reagierte, liest sich so: „Der Oberbürgermeister veranlasst die Änderung der Ausführungsplanung in der Weise, dass die Fahrbahn konstant mit einer Breite von 5,55 m zulasten der Gehwegbreite und durch Ausnutzung des Straßengrundstückes ausgewiesen wird.

Das sanierungsbedürftige Pflaster in der Gutshofstraße. Foto: Privat

Die Petition beklagt, dass nach dem Umbau der Gutshofstraße im vorderen Abschnitt mehr als 60 % der Pkw-Stellflächen wegfallen. Eine Anpassung der Planung zugunsten von weiteren Abstellmöglichkeiten wird gefordert.
Die Straße soll im Vorfeld der später benachbarten Baumaßnahme „Neubau Georg-Schwarz-Brücken“ zur Ertüchtigung der umliegenden Straßen realisiert werden.

Der Bau- und Finanzierungsbeschluss VII-DS-06231 zum Ausbau der Gutshofstraße wurde am 08.03.2022 in der DB des OBM beschlossen und den Fachausschüssen Stadtentwicklung und Bau sowie Finanzen und dem Ortschaftsrat Böhlitz-Ehrenberg als Information zur Kenntnis gegeben.

Die Planung beinhaltet eine wechselseitige Anordnung der Parkstellflächen (2,00 m breit) in Längsaufstellung. Von der Heinrich-Heine-Straße bis zur Kurve ist eine Fahrbahnbreite von 5,55 m vorgesehen. Der vordere Abschnitt bis zur Leipziger Straße weist eine geringere Straßenraumbreite auf. Damit konnte unter Berücksichtigung einer Gehwegverbreiterung nur eine Fahrbahnbreite von 4,75 m ausgewiesen werden. Das Parken auf der westlichen Seite wäre damit ausgeschlossen.“

Ortschaftsrat Böhlitz-Ehrenberg stellt sich quer

Aber dann lehnte der CDU-dominierte Ortschaftsrat die Vorlage ab, wie auch das VTA schildert: „Die Planung wurde im Ortschaftsrat Böhlitz-Ehrenberg in der Sitzung am 07.04.2022 vorgestellt. In der Diskussion mit den Ortschaftsräten und Anliegern wurde auch für den Abschnitt der Straßenbreite von 4,75 m eine Verbreiterung der Fahrbahn auf 5,55 m zulasten der Gehwegbreiten gefordert. Der vorgestellte Ausbau der Gutshofstraße wurde durch den Ortschaftsrat abgelehnt.

Die Ausführungsplanung wurde aufgrund der Ablehnung durch den Ortschaftsrat überprüft. Die Planung wird, unter Zurückstellung fachlicher Bedenken, hinsichtlich der Gehwege wie folgt überarbeitet:

Fahrbahnquerschnitt wird entsprechend dem Abschnitt Heinrich-Heine-Straße bis Kurve angepasst und erhält damit eine durchgängige Fahrbahnbreite von 5,55 m. Damit wäre grundsätzlich ein zweiseitiges Parken möglich, es werden zusätzlich 11 Längsparkmöglichkeiten für Pkw geschaffen. Für die Gehwege in diesem Bereich verbleiben Breiten von 2,15 m bis 2,27 m.“

Im Ortschaftsrat gab es übrigens 5 Nein-Stimmen und drei Enthaltungen. Und ein Hauptargument war laut Protokoll: „Den Anwohnern ist es danach nicht mehr möglich, direkt vor Ihrem Grundstück zu parken.“

Aber genau das sollte doch beendet werden. Wer sich die Straße anschaut, sieht, dass es eine fast nur von Eigenheimen dominierte Straße ist. Fast alle hier Wohnenden können ihre Pkw auf dem eigenen Grundstück abstellen. Es verblüfft schon, wie hier darauf beharrt wird, das Auto unbedingt im öffentlichen Raum abstellen zu dürfen.

Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage in der Gutshofstraße. Foto: Privat
Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage in der Gutshofstraße. Foto: Privat

Aber selbst in der April-Sitzung des Ortschaftsrates schien der Vertreter des VTA herumgedruckst zu haben, ob die Ausschreibungen tatsächlich schon raus sind.

Der Petitionsausschuss sagt: Stopp!

Im Petitionsausschuss des Stadtrates kam dieses Lavieren aber überhaupt nicht gut an.

„Die Petition beklagt, dass nach dem Umbau der Gutshofstraße im vorderen Abschnitt mehr als 60 % der Pkw-Stellflächen wegfallen. Eine entsprechend der Petition geforderte Planungsanpassung zugunsten weiterer Abstellmöglichkeiten würde eine Fahrbahnverbreiterung nach sich ziehen, welche wiederum zulasten der Gehwegbreiten im angesprochenen Bereich ginge“, stellt der Petitionsausschuss in seiner Stellungnahme fest.

Weist dann aber darauf hin, dass auch das VTA beschlossene Regeln beachten muss:

„Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 14.10.2021 die Fußverkehrsstrategie der Stadt Leipzig beschlossen (Beschluss VII-DS-06011). Im Kapitel 3 – Leitbild und Ziele – wird unter dem Ziel Nummer 3.1 aufgeführt, dass eine Breite von 2,50 m auf Gehwegen nicht zu unterschreiten ist, um den Begegnungsfall von einem Fußgängerpaar, von Menschen im Rollstuhl oder mit Kinderwagen zu gewährleisten.

Würde die von der Verwaltung mit dem Verwaltungsstandpunkt VII-P-07059-VSP-01 vorgeschlagene durchgängige Fahrbahnbreite von 5,55 m umgesetzt, verblieben für die Gehwege Breiten von 2,15 m bis 2,27 m. Somit würde das Ziel Nummer 3.1 der vom Stadtrat beschlossenen Fußverkehrsstrategie der Stadt Leipzig verletzt werden. Der Petition kann somit nicht abgeholfen werden.“

Der Wohnblock an der Ecke zur Leipziger Straße (Gutshofstraße 5) hat sogar eine eigene Tiefgarage. Hier muss kaum jemand wirklich auf der Straße parken. Das Pflaster ist noch altes, sehr buckliges Steinpflaster. Was der Grund war, dass der Ortschaftsrat Böhlitz-Ehrenberg diesen Straßenausbau mit Priorität versehen hat. 735.000 Euro hat das VTA dafür eingeplant.

Das Chaos hätte es möglicherweise gar nicht gegeben, wenn das VTA seine Hausaufgaben gemacht hätte. Denn das Protokoll des Ortschaftsrates hielt auch fest: „Der Ortschaftsrat BEH hat nochmals deutlich gemacht, dass dieser mit einer Stellplatzreduzierung für PKW nicht einverstanden ist. Dies wurde auch schon im Rahmen der Vorstellung der Vorplanung angemerkt und die Zuarbeitung einer Stellplatzbilanz gefordert und protokollarisch festgehalten. Diese Stellplatzbilanz wurde bisher nicht zugearbeitet.“

Denn dann hätte das VTA wahrscheinlich mit belastbaren Zahlen zum tatsächlichen Stellplatzbedarf arbeiten können.

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Es gibt 8 Kommentare

Nunja, die Gutshofstraße endet an einer bestehenden Fußgängerbrücke (Rad mit Tragen) als Übergang von Böhlitz-Ehrenberg nach Leutzsch. Mit Zugang zum ÖPNV Zone 110.
Wenn die 2 Georg-Schwartz-Brücken nach Leipzig dann wirklich neu gebaut werden MÜSSEN,
gibt es da auch keinen Fußgängerübergang.
Die nächste Unterführung nordöstlich ist 1km entfernt (Gustav-Esche-Straße),
zur Merseburger (sw) müsste man sich wohl 1,5 km durchs Gebüsch schlagen.

Insofern oder -nah sollte man wohl bedenken, dass mehr Menschen durch die heutige Anliegerstraße Gutshof laufen und Rad fahren werden,
um einfach Richtung Zentrum Leipzig zu kommen.
So umweltfreundlich ohne große Umwege.

PS: Die 260m, vom zubauenden aus meiner Sicht überdimensioniert geplanten Brücken-(Monster:-)Bau, zur bestehenden Fußgängerbrücke als Notquerung während der Sperr-/Bauzeit kann man sich hier anschauen:
https://www.google.com/maps/@51.3517492,12.3027717,1427m/data=!3m1!1e3

@Christian
> sieht man auf vielen alten Fotos. Menschen begegneten und arrangierten sich – es war ein reges Treiben.”
Auf dieser Straße können doch weiterhin Radfahrer fahren und Fußgänger gehen – was ändert die Parkplatzsituation daran? Diese Anwohnernebenstraße führt doch kaum Verkehr, außer Morgens und Abends, wenn die Leute zur Arbeit fahren, und offenbar demnächst, wenn die Umleitung kommt.
> Es wurde ein Mindestmaß durch ein demokratisches Gremium festgelegt, das nicht unterschritten werden soll. Was ist daran falsch oder unverständlich?
Es wurde eine Petition durch einen Anwohner gestellt und ein politischer Wille durch den Ortschaftsbeirat formuliert – was ist an diesen demokratischen Vorgängen falsch oder unverständlich, so dass selbst eine letztendlich abgelehnte Petition hier das Sommerloch in der Zeitung füllt und die Aktion an sich kritisiert wird? Und um Klagen ging es doch gar nicht, sondern dieser Mann hat von seinen demokratischen Möglichkeiten Gebrauch gemacht und seiner Stimme Gehör verschafft, statt in sich hinein zu schmollen. “Beteiligung am politischen Entscheidungsprozess”, genau so, wie es uns “von oben” in allen möglichen Sonntagsreden immer wieder eingetrichtert wird – auf dem Boden der *Honecker-Stimme an* freiheitlich-demokratischen-Grundordnung. Und dafür wird er in der Zeitung öffentlich kritisiert.
> Offensichtlich sind private Hauseigentümer einfach zu egoistisch und möchten den Platz für ein oder zwei eigene Autos nicht selber zur Verfügung stellen.
Grundsätzlich ist jeder Mensch egoistisch. Auch “Nichtprivate” Hauseigentümer verfolgen ihre eigenen Interessen, abseits der Genossenschaften und Co. jedenfalls. Und war in dieser Zeitung nicht auch schon Kritik zu lesen über Hauseigentümer in ihren üblichen Klischees der Schottergärten, Plastezäune und eben: Carports?

Ich finde, es geht hier um die schlichte Frage, ob man einen zentralen Leipziger Beschluss über die Gehwegbreite auch in einer Gegend anwenden soll, in der dieser Beschluss nicht sinnvoll ist. Niemand unter den gestern schnell mal auf dem Flur befragten Kollegen konnte sich vorstellen, warum man einen Gehweg von 2,50 m Breite braucht, abseits von Magistralen wie der Karli jedenfalls. Eine sagte noch, dass “die Ökos” (nicht meine Formulierung) wahrscheinlich dann dort Cafés und Kinderschminken aufbauen wollen.

@Cisk
Ich finde Ihre Formulierungen in den unterschiedlichsten Kommentaren stellenweise als zu angreifend. In diesem Fall hier zumindest das “Gesülze”.
In einer der kürzlich vergangenen Wahlen trat die AfD unter anderem mit dem Slogan “…denn alle anderen sind grün.” auf. Aus verschiedenen Gründen werde ich diese Partei nicht wählen, aber an dem Slogan ist was dran, und er ist schön eingängig für das Wahlvolk. Man schaue sich die Wahlergebnisse im Leipziger Stadtgebiet an und frage sich, ob fünf Meter Gehweg auf dieser Straße den Anwohnern etwas bringt, oder ob es wie eine “Unterdrückung” ihrer Bedürfnisse, von mir aus auch nur der gefühlten, rüberkommt.
Und was der Verweis auf Wahlen mit “Dekret und Unterwürfigkeit” zu tun haben soll erschließt sich mir nicht.
@Lutz70
> Ist schon amüsant wer sich so alles meldet.
Erinnern Sie sich noch an die Diskussion um den Umbau einer Straße nördlich von Dresden, in der Ecke von Ottendorf-Okrilla? Da wurde glaube aufgrund eines Textes im “Melder” sofort kritisiert, dass dort kein Radweg mitgebaut werden soll. 120 km entfernt die Baustelle, aber natürlich gibts dazu Bedarf an Meinungen der hiesigen Leserschaft.
War dann interessant von jemandem zu lesen, der selbst dort gelebt hat und meinte, dass es viel bessere Wege gibt für Radfahrer, als diese Straße zu nutzen. Aber enthusiastisch waren sie alle ^^

Wenn diese Straße tatsächlich um Zuge der Brückenumbauten eine Umleitungsstraße wird, dann macht es definitiv Sinn, dass sie leistungsfähig ist. Wenn man sie jetzt also verschmälert, dann werden die restlich verbliebenen Parkplätze für die Dauer der Umleitung vermutlich auch noch wegfallen. Versiegelt ist die Fläche so und so, bringt “der Natur” also keinen Unterschied ob nun Fußwegpflaster oder Asphalt den Boden zu machen. Es ist allein Politik, also Meinung, die darüber entscheidet, was gut für die Anwohner ist.

Na umso besser! Reine Anwohnerstraße = die Anwohner zahlen für die Straße, dann können Sie auch die Autos draußen abstellen.
Wollen die aber aber auch nicht. Tja, was denn nun?

Ist schon amüsant wer sich so alles meldet.
Ich lebe seit 50 Jahren in Böhlitz und habe es noch nicht geschafft einmal durch diese Straße auf dem Fußweg durch zu gehen. Warum auch, sie ist eine reine Anwohner Straße. Nichts Verbinndendes. Dort gibt es keinen Fußverkehr, außer für die Anlieger. Der Ortschaftsrat hat vollkommen Recht und die Ideologischen sollten sich sehr zurück nehmen.

@S.:

“ein bißchen Gegenwind”
liest sich wie der untergebutterte Outlaw, der sich gegen irgeneine Tyrannei engagiert.
Die Wahrheit ist aber, daß – genau umgekehrt – Autofahrer- und besitzer stets aus der Position der unglaublich Privilegierten heraus jedes noch so klein Recht Anderer unterdrücken wollen.

Glasklarer kann so ein Fall ja gar nicht dargestellt werden.

Und dieses Gesülze von wegen “irgendwann wieder Wahlen” unterstreicht noch die komplette Unreflektiertheit dieser Leute, die am liebsten Grundrechte nur per Dekret und bei entsprechender Unterwürfigkeit zuteilen wollen.

Da stehen so gut wie nur Eigenheime. Alle mit recht großem Grundstück.
Wenn man ein privates Grundstück mit Platz hat, stellt man sein Auto auch dort ab. Sicherlich noch an der Ausfahrt ein großes Schild “Ausfahrt freihalten”, damit man diesen Platz auch noch zusätzlich hat. Die Anwohner können sich alles wünschen, dann aber selbst bezahlen. DAS wollen sie dann auch nicht.
Ist wie mit den ganzen Häusern mit Garage, da steht alles drin, nur kein Auto. Das steht dann davor auf der Straße.

Früher waren auf Straßen vor allem Fußgänger und Radfahrer unterwegs; sieht man auf vielen alten Fotos.
Menschen begegneten und arrangierten sich – es war ein reges Treiben.
Dass man sich heute untertänigst mit einem Bruchteil der öffentlichen und allen gehörenden kommunalen Fläche zufrieden geben und einpferchen lassen soll, das verstehe ich nicht. Vor allem: zugunsten des privaten MIV. Ist das nicht ein bisschen krank?
Es wurde ein Mindestmaß durch ein demokratisches Gremium festgelegt, das nicht unterschritten werden soll. Was ist daran falsch oder unverständlich?

Falsch – finde ich – ist, wenn man dann, wenn die Regel bei einem selbst angewandt werden soll, auf einmal auf die Barrikaden geht und den nicht einklagbaren Platz für Autos gelten machen möchte.
Offensichtlich sind private Hauseigentümer einfach zu egoistisch und möchten den Platz für ein oder zwei eigene Autos nicht selber zur Verfügung stellen.
Ok. Ist legitim. Dann aber bitte mit dem nur möglichen Platz auf der öffentlichen Straße vorlieb nehmen.

Das ist auch mal schön zu lesen. Ein Anwohner, außerdem ein Ortschaftsrat, ist mit der Stadtpolitik (die ihn direkt betrifft) nicht zufrieden, meldet sich, und wird gehört. Denn hier gibts ja keinen Sachzwang: Wie viele Stellplätze dort sein sollen, oder ob für eine Begegnungssicherheit von Rollstuhlfahrern oder Kinderwagen dort in der Eigenheimsiedlung wirklich die 2,50 m auf dem Gehweg durchgängig nötig sind, ist lediglich eine Frage der Politik, die man verfolgt.
Es ist gut, wenn schiefe, buckelige Gehwege grunderneuert werden, aber warum man von oben herab den Anwohnern gegen ihren Willen (vertreten durch den Ortschaftsrat) aufdrücken muss, was “besser für sie ist”, verstehe ich nicht. Das wird so manchem wieder in Erinnerung rufen, wie schön es war als man noch nicht eingemeindet war.
Aber gut, es gibt irgendwann wieder Wahlen, und Jeder kann sich dann an solche Aktionen erinnern und seine Schlüsse ziehen. Und bis dahin seine Stimme in Petitionen erheben, damit einfach mal bißchen Gegenwind kommt.

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